Aeschi Thomas · Nationalrat · 2026-04-28
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-28
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 11 Absatz[NB]2. Nach dem Arbeitsgesetz gelten als Pausen im rechtlichen Sinne Unterbrechungen der Arbeit zum Zwecke der Erholung und Verpflegung. Technisch bedingte Arbeitsunterbrüche gelten hingegen nicht als Pausen im Sinne des Arbeitsgesetzes. Wird eine Pause eingeschaltet, gilt diese grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Grundsätzlich sind Pausen entsprechend nicht zu entschädigen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer die Pausen am Arbeitsplatz verbringen muss, etwa um Kontrollaufgaben wahrzunehmen; dann gelten die entsprechenden Pausen als Arbeitszeit.
Gemäss Artikel 11 Absatz 1 richten sich die Pausen in der Pflege nach Artikel 15 Absatz 1 des Arbeitsgesetzes. Das bedeutet, dass die Arbeit durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen ist: eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden; eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden; eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
Für mich ist es unverständlich und inkongruent, dass die Pausen im Pflegebereich nun plötzlich entschädigt werden sollen, während sie in allen anderen Berufen nach Arbeitsgesetz nicht entschädigt werden. Es macht Sinn, dass Pausen, die am Arbeitsplatz verbracht werden müssen, entschädigt werden. Aber eine echte Pause, bei der ich den Arbeitsplatz und gegebenenfalls sogar das Gebäude verlasse, zu entschädigen, widerspricht nun wirklich den Regelungen in allen anderen Bereichen. Diese Pause kann schlicht nicht als Arbeitszeit gezählt werden, da ich in dieser Zeit ja auch keine Arbeit leiste. Die Gesetzesbestimmung, wie sie nun von der Kommission beantragt wird, könnte sogar so interpretiert werden, dass auch die Mittagspause entschädigt werden sollte.
Ich bitte Sie, bei dieser Vorlage nicht zu überborden und die Pflege im Vergleich zu allen anderen Berufen nicht noch grosszügiger zu behandeln. Am Schluss schlägt sich dies in noch höheren Gesundheitskosten nieder, die wiederum die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler treffen.
Danke, dass Sie hier den Antrag meiner Minderheit unterstützen und damit dem Bundesrat folgen - mein Antrag ist gleichlautend wie der Entwurf des Bundesrates.