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AB 373824

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-28

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 12 und Artikel 13 Absatz[NB]2.

Zuerst zu Artikel 12: Meine Minderheit V beantragt, dass diese Bestimmung komplett gestrichen wird. Es braucht keine weitere Kompetenzdelegation an den Bundesrat. Wenn wir zurückblicken, sehen wir, dass die Verordnungen des Bundesrates in den letzten zwanzig Jahren für über 90 Prozent des Regulierungswachstums verantwortlich waren. Wenn wir legiferieren wollen, dann sollten wir das selber tun oder eben nicht tun und es nicht an den Bundesrat delegieren. Vor allem sollten wir unsere Gesetzgebungskompetenz auch nicht an den Bundesrat delegieren, weil wir, und das bedauere ich, auf Bundesebene kein Verordnungsveto haben.

Ich komme zu meinem Minderheitsantrag[NB]II zu Artikel 13 Absatz[NB]2. Hier beantragt meine Minderheit, dass der finanzielle Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdiensten in Abweichung von den Dienstplänen auf maximal 25 Prozent begrenzt wird. Zudem beantragt meine Minderheit, dass die Ankündigungsfrist von zwei Wochen gestrichen wird. Eine solche Frist ist nicht praxistauglich und führt zu noch mehr Bürokratie und noch mehr Flexibilität bei den Pflegebetrieben und den Einsatzbetrieben. Zudem muss der Ausgleich alternativ in Zeit oder Geld möglich sein.

Ich bitte Sie, meine Minderheitsanträge zu unterstützen.