Wyss Sarah · Nationalrat · 2026-04-28
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-28
Wortprotokoll
Ich spreche hier zu Artikel 13 Absätze 2, 3 und[NB]4. Das klingt jetzt sehr trocken, aber es sind eben viel mehr als trockene Paragrafen. Ich spreche hier über Vereinbarkeit, über Familie, über Care-Arbeit; ich spreche über Berufsausstieg, auch wegen organisatorischer Schwierigkeiten - meine Vorrednerin hat es gesagt. Denn hier geht es darum, wie die Ankündigungsfrist der Dienstpläne aussehen soll respektive wie mit einer Abweichung umzugehen ist. Hier müssen wir Pflöcke einschlagen. Ich appelliere insbesondere an die Mitte-Fraktion, an die Fraktion der Familienpartei.
Wie soll man eine Betreuung organisieren, wenn die Dienstpläne zu kurzfristig kommen, wenn sie ständig geändert werden? Wir diskutieren steuerliche Erwerbsanreize. Aber hier haben wir konkret eine Möglichkeit, auch Strukturen zu ändern. Kurzfristige Einsätze und ständig wechselnde Dienstpläne gehören zu den zentralen Belastungsfaktoren und sind ein wesentlicher Grund für die hohe Zahl von Berufsausstiegen. Verlässliche und planbare Arbeitszeiten sind kein Nice-to-have, sondern eine Grundvoraussetzung. Nur so lassen sich berufliche Verantwortung und familiäre Verpflichtungen auch miteinander vereinbaren, und nur so gelingt es, dass die Fachpersonen im Beruf bleiben.
Ich möchte noch etwas sagen: Wenn Sie sich als Parlamentarierin darüber beklagen, dass Sie die Sitzungsdaten für das Jahr 2027 noch nicht haben, dann denken Sie doch vielleicht an die Pflegenden, die ihre Dienstpläne für den nächsten Monat noch nicht haben. Genau über diese Planbarkeit sprechen wir. [PAGE 718]
In Artikel 13 Absatz 2 geht es darum, wie der Ausgleich bei Abweichung von den angekündigten Dienstplänen aussehen soll. Der Ausgleich soll gemäss Bundesrat 25 bis 50 Prozent des geleisteten Einsatzes betragen, und er soll, wenn möglich, in Zeitguthaben zugesprochen werden - das ist wichtig. Das ist auch ein grosser Unterschied zur Minderheit II (Wyssmann), die diesen Zusatz herausnehmen möchte, und zur Mehrheit, die nur einen Ausgleich von mindestens 25 Prozent möchte.
Bei Absatz 3 geht es wieder einmal darum, ob man dem mehrheitlich bürgerlichen Bundesrat die Kompetenz geben will, in ausserordentlichen Fällen Massnahmen zu ergreifen. Ich bitte Sie, dem Bundesrat - Ihrem Bundesrat - diese Kompetenz zu geben: Herrn Rösti, Herrn Parmelin, Frau Keller-Sutter und Herrn Cassis.
In Absatz 4 geht es wieder um den Ausgleich bei Abweichungen. Ich möchte diejenigen, die es vielleicht noch nicht gelesen haben, darauf aufmerksam machen: Es geht darum, ob man, wenn eine Änderung drei Wochen vorher angekündigt wird, die gleiche Ausgleichszahlung bekommen soll, wie wenn die Änderung 24 oder 48 Stunden vorher angekündigt wird. Das macht einfach keinen Sinn; bei einer kurzfristigeren Ankündigung braucht es natürlich auch andere Ausgleichszahlungen respektive Guthaben, weil die Flexibilität umso grösser ist.
Ich appelliere nochmals an die Mitte-Fraktion, auch wenn noch nicht so viele Mitglieder da sitzen, und ich bitte Sie: Machen Sie als Fraktion der Familienpartei doch auch wirklich Familienpolitik, und schauen Sie auch hier für die Mitarbeitenden, die notabene häufig Frauen sind - Frauen, die auch Kinder im betreuungspflichtigen Alter haben.