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Gysi Barbara · Nationalrat · 2026-04-28

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-28

Wortprotokoll

Ich spreche noch zu Artikel 13, "Ankündigung von Dienstplänen und Bereitschafts- und Pikettdiensten". Wann sollen Dienstpläne angekündigt werden? Das ist in Artikel 13 in den Absätzen 1 und 3 geregelt. Wie hoch die Abgeltung bei einer Abweichung sein soll, wird in den Absätzen 2 und 4 geregelt.

Zu Absatz 1, zum Zeitpunkt der Vorankündigung: Bundesrat und Kommissionsmehrheit beantragen eine Ankündigung mindestens vier Wochen vorher. Die Minderheit Weichelt beantragt mindestens sechs Wochen vorher, Sie haben es vorhin gehört, um Privat- und Berufsleben besser vereinbaren zu können. Die Kommission entschied sich mit 15 zu 9 Stimmen für mindestens vier Wochen.

Absatz 2 behandelt die Entschädigung bei einer späteren Dienstplanänderung und die entsprechenden Fristen. Hier haben wir insgesamt fünf verschiedene Varianten: die Variante des Bundesrates, die Variante der Mehrheit der Kommission und drei Minderheiten. Sie unterscheiden sich in der Dauer der Vorankündigung und in der Höhe der Zuschläge. Der Bundesrat will einen Zuschlag in der Höhe von 25 bis 50 Prozent des geleisteten Einsatzes, wenn die Ankündigung weniger als zwei Wochen vor dem Einsatz erfolgt, und zwar soll er nach Möglichkeit als Zeitgutschrift erfolgen. Die Mehrheit will einen Zuschlag von 25 Prozent, und zwar bereits dann, wenn die Änderungen weniger als vier Wochen vor dem Einsatz gemacht werden. Die Minderheit I (Wyss) will bei einer Ankündigung innerhalb von weniger als vier Wochen eine Gutschrift von 25 bis 50 Prozent; die Minderheit II (Wyssmann) will bei einer weniger als zwei Wochen vorher erfolgten Änderung eine Gutschrift von maximal 25 Prozent, und zwar nur als Zeitgutschrift. Die Minderheit III (Fischer Benjamin) will keinen Zuschlag, sondern beantragt lediglich, dass solche Änderungen möglichst früh mitgeteilt werden müssen und eine Ausnahme sein sollen. [PAGE 723]

Die Kommission stimmte zuerst über die Frist ab, innert der die Dienstplanänderung zuschlagspflichtig erfolgt. Sie hat mit 13 zu 12 Stimmen die Frist für die Zuschlagspflicht auf vier Wochen erhöht und es mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, die Frist gänzlich zu streichen. In einer zweiten Abstimmung hat sie die Höhe der Zuschläge ausgemehrt. Mit 15 zu 10 Stimmen gab sie der Variante von mindestens 25 Prozent gegenüber der Version des Bundesrates und der Variante der Minderheit[NB]I - 25 bis 50 Prozent - den Vorzug. Mit 16 zu 9 Stimmen zog sie die Variante von mindestens 25 Prozent der Variante von maximal 25 Prozent - das ist der Antrag der Minderheit[NB]II - vor. Der bereinigte Absatz 2 wurde sodann dem jetzigen Antrag der Minderheit III (Fischer Benjamin) gegenübergestellt, der mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde.

In Absatz 3 beantragt der Bundesrat, dass er die Kompetenz erhält, die Mindestankündigungszeit zu verlängern, wenn das nötig würde. Mit 15 zu 9 Stimmen hat die Kommission diese Kompetenz gestrichen. Die Minderheit Wyss unterstützt hier den Entwurf des Bundesrates.

Gemäss Absatz 4 erhält der Bundesrat die Kompetenz, die Fristen nach Absatz 2 festzulegen. Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, diese Kompetenz zu streichen. Die Minderheit Wyss folgt dem Bundesrat.

In Absatz 5 werden die Ausnahmen geregelt, für die die Fristen gemäss den Absätzen 1 und 2 nicht gelten. Der Bundesrat nimmt folgende Personen aus: Buchstabe a betrifft Personen, die sich gemäss ihrem Arbeitsvertrag freiwillig und generell für ausserplanmässige Einsätze zur Verfügung stellen und dafür pauschal abgegolten werden. Dieser Regelung hat die Kommission zugestimmt. Buchstabe b betrifft Personen, die über Verleiher angestellt werden. Eine Minderheit Wyssmann beantragt, diesen Buchstaben zu streichen. Über diese Minderheit wird bei der Behandlung von Artikel 2 in Block 4 abgestimmt.

Noch einige Ausführungen zu den finanziellen Folgen der Entscheide zu Artikel[NB]13: Auch hier hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verschiedene Szenarien berechnet. Das BAG rechnet je nach Szenario - es wäre etwas komplex, wenn ich jedes Szenario einzeln erläutern würde - mit einem Mehrbedarf von gut 3000 bis 4800 Vollzeitstellen sowie mit Mehrkosten infolge der zusätzlichen Stellen von rund 280 Millionen bis 430 Millionen Franken.