Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-04-28
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-04-28
Wortprotokoll
Ich spreche zum GAV, genauer gesagt zu den Abweichungen zulasten der Arbeitnehmenden und zur Finanzierung der angeblichen Mehrkosten dieses Gesetzes.
Beginnen wir mit Artikel 16 Absatz[NB]2. Mein Minderheitsantrag ist klar: Streichen. Warum? Weil es schlicht unhaltbar ist, dass Gesamtarbeitsverträge die Mindeststandards dieses Gesetzes unterlaufen dürfen. Das ist kein Detail, das ist ein Frontalangriff auf den Volksentscheid. Das Volk hat die Pflege-Initiative angenommen - deutlich -, das scheint unterdessen schon wieder vergessen gegangen zu sein. Dieser Entscheid des Volks war kein unverbindlicher Wunschzettel, sondern ein klarer Auftrag für bessere Arbeitsbedingungen, genügend Personal und faire Entlöhnung, Punkt. Und was machen wir hier? Wir bauen eine Hintertür ein, damit[NB]genau[NB]diese[NB]Verbesserungen wieder ausgehöhlt werden können. Das ist politisch bequem, aber demokratisch fragwürdig.
Das Gesetz definiert Mindeststandards - Mindeststandards! Wenn wir zulassen, dass diese durch privatrechtliche Verträge unterschritten werden, dann stellen wir die Normenhierarchie auf den Kopf, dann gilt plötzlich: Private Vereinbarungen schlagen demokratisch legitimiertes Recht. Das ist nicht nur falsch, es ist brandgefährlich. Sagen wir es doch, wie es ist: Wer Artikel 16 Absatz 2 verteidigt, will sich die Option offenhalten, die Arbeitsbedingungen in der Pflege weiterhin zu drücken, trotz Volksentscheid, trotz Personalmangel, trotz aller Sonntagsreden.
Kommen wir zu Artikel 17b bzw. zur Finanzierung und damit zu meiner Minderheit[NB]II. Hier wird lautstark von Mehrkosten gesprochen, als wäre das ein Naturgesetz, als gäbe es keine andere Seite der Rechnung. Doch genau diese andere Seite wird heute systematisch verschwiegen, insbesondere von der SVP- und der FDP-Fraktion. Die Fluktuation kostet Milliarden - Milliarden! Rund 20 Prozent verlassen den Beruf wenige Jahre nach Abschluss. Die Ausstiegsrate ist von 18,5 Prozent im Jahr 2017 auf 23,8 Prozent im Jahr 2024 gestiegen. Das ist kein Randproblem, das ist ein strukturelles Versagen. Und jetzt die entscheidende Zahl: Pro 10 Prozent längere Verweildauer einer Pflegeperson sparen wir 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr; das entspricht rund 1 Prozent Krankenkassenprämien. Dazu kommen massive Einsparungen durch bessere Qualität, weniger Fehler, weniger Komplikationen, weniger vermeidbare Todesfälle. Studien sprechen von mindestens 1,5 Milliarden Franken pro Jahr. Wer also heute nur von Kosten spricht und diese Einsparungen ignoriert, argumentiert einfach nicht ehrlich.
Trotzdem, wenn wir von Finanzierung sprechen, dann ist die Zuständigkeit klar: Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung verantwortlich, also haben sie auch die Kosten zu tragen - und das ist auch mein Antrag. Sie können das auch. Die meisten, nämlich 20 von 26 Kantonen, schreiben Überschüsse, zum Beispiel Bern mit einem Plus von 873 Millionen Franken, Zürich mit einem Plus von 629 Millionen Franken, Luzern mit einem Plus von 338 Millionen Franken. Es fehlt nicht am Geld, es fehlt am politischen Willen. Jahrzehntelang wurde weggeschaut, verschoben, ausgesessen; der Pflegenotstand ist nicht vom Himmel gefallen, er ist das Resultat politischer Untätigkeit.
Jetzt ist die Situation da, jetzt müssen wir handeln, und ja, das kostet etwas. Aber nichts zu tun, kostet mehr - finanziell und menschlich. Hören wir mit der Empörung über angebliche Mehrbelastungen auf, solange wir ein Prämienmodell haben, bei dem eine Verkäuferin gleich viel bezahlt wie ein Multimilliardär. Das ist absurd, aber das ist eine andere Debatte, die wir auch noch führen werden. Heute geht es um die Umsetzung des Volkswillens: keine Schlupflöcher zulasten der Arbeitnehmenden, keine Schönrechnerei[NB]bei[NB]den[NB]Kosten[NB]und[NB]klare Verantwortung bei der Finanzierung.
Streichen Sie Artikel 16 Absatz 2, und sorgen Sie dafür, dass die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen.