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Wyssmann Rémy · Nationalrat · 2026-04-28

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-28

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a, dass die Personalverleiher vom Geltungsbereich des BGAP ausgenommen werden. Nach der Ratio Legis des Arbeitsvermittlungsgesetzes sind die Temporärfirmen Arbeitgeber der im Personalverleih beschäftigten Personen und nicht die Spitäler, die Altersheime und die Spitex-Organisationen. Diesem wichtigen Unterscheidungskriterium gilt es Rechnung zu tragen. Das ist auch der Vorteil der Personalverleiher. Sie können rasch und unbürokratisch überbrücken, wenn Not am Mann respektive Not an der Frau ist. Zudem gibt es einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih.

Durch den nun vorliegenden Entwurf des BGAP wird massiv in diesen GAV und damit in die Vertragsfreiheit eingegriffen. Dieser Eingriff wird das erfolgreiche und flexible Modell des Personalverleihs im Pflegebereich und damit diesen wichtigen Bereich des Personalnachschubs infrage stellen, wenn nicht gar zerstören. Damit wird es auch ein kleineres Angebot an flexibel einsetzbarem Pflegepersonal geben. Artikel 117b der Bundesverfassung verlangt von Bund und Kantonen, dass sie für eine ausreichende, allen zugängliche [PAGE 738] Pflege von hoher Qualität sorgen. Bund und Kantone sollen insbesondere sicherstellen, dass für den zunehmenden Bedarf eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Wenn man nun die Personalverleiher ausschaltet, fallen diese wichtigen und schnell verfügbaren Angebote weg. Das können wir nicht ernsthaft wollen. Das wollte auch die Stimmbevölkerung nicht.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag meiner Minderheit zu unterstützen.