Wyss Sarah · Nationalrat · 2026-04-28
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-28
Wortprotokoll
Ja, in diesem Block sprechen wir über Geld. Wir sprechen über 97 Milliarden Franken. So viel Geld haben wir nämlich im Jahr 2024 im Gesundheits- bzw. im Krankheitswesen ausgegeben. Das ist viel Geld - ja, unbestritten. Die Belastung für die Haushalte ist mit 60,9 Milliarden Franken ebenfalls enorm hoch - auch das ist unbestritten. Die Haushalte bezahlen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 62 Prozent der Kosten direkt. Diese Prämienbelastung wiegt schwer.
Aber bei dieser Vorlage sprechen wir nicht über diese Milliarden. Wir sprechen nicht von diesen Milliarden, wie es Frau Gutjahr heute Morgen gesagt hat. Wir sprechen über maximal 690 Millionen Franken, wenn man nur die Bruttokosten unter diesen Annahmen zusammenzählt: etwas mehr für die Sonntagsarbeit, die Umkleidezeit und eine Kompensation für ungeplante Einsätze. Diese Kosten könnten anfallen. Bei all diesen Bruttokosten sind jedoch die Minderkosten, die durch diese Massnahmen entstehen, noch gar nicht einberechnet: weniger Personalfluktuation, weniger Personalverleih; beides wäre andernfalls nämlich viel teurer. Diese Massnahmen würden also auch Kosten senken. Rein volkswirtschaftlich sind die Kosten also mehr als vertretbar. Sie lohnen sich langfristig, mittelfristig und sogar kurzfristig.
Dennoch ist es uns und mir ein Anliegen, dass man - das war auch ein Anliegen der Arbeitgebenden - eine Lösung für die teilweise kurzfristige Finanzierung darlegen kann. Genau das verlangt mein Antrag: Mit meiner Minderheit I (Wyss) verlange ich den Kosten-Nutzen-Nachweis. Das heisst, die Leistungserbringenden sollen wirklich sagen, wie viele Extrakosten sie durch dieses Gesetz haben und wie viel sie durch dieses Gesetz einsparen. Das können sie relativ unbürokratisch in der Leistungsabrechnung bzw. in der Buchhaltung machen. Diese Kosten, sollten dann tatsächlich Mehrkosten entstehen, sollen durch die Kantone finanziert werden. Nun fragen Sie sich vielleicht: Weshalb durch die Kantone?
Oder beginnen wir anders, beginnen wir mit den Arbeitgebenden. Für sie stehe ich normalerweise nicht hier. Aber ich finde ihr Anliegen berechtigt, diese Massnahmen zumindest kurzfristig finanzieren zu können. Deshalb finde ich es richtig, dass es eben eine Extrafinanzierung gibt. Wenn man das einfach eintarifieren würde, würde es Jahre dauern - das muss ich hier sagen -, bis das im Tarif enthalten ist, und vielleicht würden unterwegs einige Grundversorger verloren gehen, die man nicht unbedingt verlieren will.
Ein weiterer Punkt: Mein Antrag ist aus meiner Sicht auch deshalb sinnvoll, weil es damit einen transparenten Nachweis für die Umsetzung der Pflege-Initiative gibt, und zwar auch in Bezug auf die Frage, wo diese Kosten wirklich anfallen und wo der Nutzen ist.
Ich hatte schon gefragt: Weshalb die Kantone? Die Kantone sind gemäss KVG für die Versorgungssicherheit zuständig. Ohne eine wirkliche Umsetzung der Pflege-Initiative kommen sie diesem KVG-Auftrag nicht mehr nach. Die Schweizer Bevölkerung ist gefährdet. Aus diesem Grund ist es richtig, dass die Kantone dies finanzieren. Das macht auch deshalb Sinn, weil die Kantone bereits heute beispielsweise mit Betriebsbeiträgen an Heime, teilweise auch mit Subventionen, mit den Restfinanzierungen bei der Spitex, natürlich via Gemeinden, aber auch mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die Spitäler eine gute Einsicht in die Kostenstruktur der einzelnen Betriebe haben. Das könnte der Bund überhaupt nicht garantieren, deshalb ist der Kanton der richtige Adressat.
Schliesslich möchte ich noch die finanzielle Lage der Kantone erwähnen. 2,81 Milliarden Franken Überschuss machten 20 der 26 Kantone im Jahr 2025 zusammengenommen. Das Geld ist bei den Kantonen also vorhanden. Die Frage ist, wofür sie es einsetzen möchten. Hier haben wir die Möglichkeit, eine Option aufzuzeigen, wie die Pflege-Initiative gemeinsam mit Bund und Kantonen sorgfältig umgesetzt werden kann und Leistungserbringende bzw. Arbeitgebende entlastet werden können, wenn das nötig ist.
Ich bitte Sie deshalb, diese Finanzierungsoption, also den Antrag meiner Minderheit I bei Artikel 18a und Artikel 17a, zu unterstützen.
Etwas möchte ich zum Schluss noch sagen: Wenn Sie den Antrag meiner Minderheit[NB]I ablehnen, möchte ich morgen nicht in der Zeitung lesen, dass es einen Prämienanstieg gibt. Diesen hätten Sie hier drinnen zu verantworten, weil Sie diese Lösung abgelehnt haben.