Hässig Patrick · Nationalrat · 2026-04-28
Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-04-28
Wortprotokoll
Es geht bei meinen beiden Minderheiten um zwei zentrale Punkte in dieser Vorlage: Bei meiner Minderheit[NB]I zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz geht es um eine effizientere und vor allem verhältnismässigere Passerelle zu einem verkürzten Bachelorstudiengang, und bei meiner Minderheit zu Artikel 39 Absatz 1ter KVG geht es um eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der Pflege.
Eine bedarfsgerechte Personalausstattung war eine zentrale Forderung der Pflege-Initiative und ist entscheidend für Patientensicherheit und Pflegequalität. Umso erstaunlicher ist es, dass der Bundesrat diese Nurse-Patient Ratio, wie sie früher genannt wurde, mit keinem Wort erwähnte. Es gab dazu keine Vorschläge, nichts. Als Pflegefachmann kann ich Ihnen bestätigen, dass genau dieser Punkt einer der wichtigsten Inhalte dieser Vorlage ist. Ein guter Personalschlüssel, die Verteilung der Arbeit auf mehrere Schultern und ein sinnvoller Skill-Grade-Mix bei der Arbeit ist der Zaubertrank dafür, dass die Pflegefachpersonen im Beruf bleiben. Auch zeigen diverse Studien wie jene von Professor Michael Simon von der Universität Basel klar auf, dass ausreichendes qualifiziertes Pflegepersonal unerwünschte Ereignisse reduzieren, Todesfälle verhindern und auch Kosten senken kann.
Nun rege ich mit meiner Minderheit an, dass in Artikel 39 KVG ein ergänzender Absatz 1ter geschaffen wird. Damit schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Kantone Auflagen zur Personalausstattung festlegen und deren Einhaltung auch publizieren. Gemäss Artikel 39 KVG besteht bereits eine Verpflichtung der Spitäler, über das erforderliche Fachpersonal zu verfügen. Die Verpflichtung ist heute jedoch toter Buchstabe, weil niemand die Umsetzung kontrolliert. Die Auflagen der Kantone und ihre Einhaltung müssten neu jährlich pro Institution und Pflegebereich publiziert werden. Diese jährliche Publikation würde dann aufzeigen, wer die kantonalen Vorgaben einhält und wer nicht. Es war im Abstimmungskampf immer wieder die Rede davon, dass der Bund nicht in die einzelnen Institutionen eingreifen soll. Damit hatte man recht. Nun können wir mit meiner Minderheit diese Aufgabe den Kantonen zuteilen. Ich bitte Sie daher, diese Minderheit zu unterstützen.
Im Antrag meiner Minderheit[NB]I geht es um die berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeit. Bei Artikel 25a des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes möchten wir die Passerelle von der höheren Fachschule (HF) zur Fachhochschule, also zum Bachelor, schlanker machen. Das ist nötig. Das ist möglich, und zwar ohne Qualitätsverlust. Wie es heute in der Praxis ist, kann ich Ihnen kurz erläutern: Auf eine dreijährige Berufslehre FaGe folgen drei weitere Jahre, bis man die höhere Fachschule abgeschlossen hat. Viele gehen danach noch während zweier Jahre - wir sind bereits bei acht Jahren - in ein Nachdiplomstudium, zum Beispiel in der Notfallpflege oder in der Intensivpflege. Und trotzdem: Wer heute den Weg zum Bachelor einschlagen will, muss dann nochmals 90 ECTS-Punkte erbringen. Das entspricht der Hälfte eines gesamten Bachelorstudiums, und dies nach acht Jahren Ausbildung und Berufserfahrung. Das ist nicht nur unverhältnismässig, es ist auch ineffizient und für die betroffenen Personen demotivierend. Denn der zentrale Unterschied zwischen HF und Bachelor liegt im wissenschaftlichen Arbeiten.
Genau hier setzt unser Antrag an. Man sollte nicht das halbe Studium wiederholen müssen, sondern gezielt das nachholen, was tatsächlich fehlt, das sogenannte Delta. Zum Vergleich: Ein CAS in wissenschaftlichem Arbeiten umfasst 10 bis 15 ECTS-Punkte. Es ist also sachlich nicht begründbar, weshalb hier 90 ECTS-Punkte verlangt werden. Darum fordert mein Antrag, die Passerelle auf 30 ECTS-Punkte zu reduzieren und sie für Personen, die bereits ein Nachdiplomstudium absolviert haben, sogar auf 15 ECTS-Punkte zu reduzieren. In den vergangenen Wochen wurde auch viel mit den Universitäten und den Fachhochschulen diskutiert. Sie sind uns nun entgegengekommen; dafür danke ich Swissuniversities ausdrücklich. Der Ansatz geht in die richtige[NB]Richtung:[NB]mehr Anrechnung und stärkere Berücksichtigung vorhandener Kompetenzen. Aber es bleibt bei Empfehlungen und Soft Law. Vor allem die Kann-Formulierung in Absatz 4 ist unverbindlich. Das genügt nicht.
Aus diesem Grund erhalte ich meine Minderheit[NB]I aufrecht. Gerade aus Sicht der Qualitätssicherung brauchen wir klare, schweizweit einheitliche und verbindliche Regeln. Auch mit einer Streichung der zwei Jahre Berufserfahrung gemäss dem Einzelantrag Prelicz-Huber bleibt die Regelung schwammig, denn mit der Kann-Formulierung in Absatz 4 können die Fachhochschulen den Weg zum verkürzten Studium nach wie vor selbst regeln, und es könnte zu einem Flickenteppich kommen.
Unterstützen Sie deshalb den Antrag der Minderheit I (Hässig Patrick) für eine verhältnismässige Passerelle und vor allem für Rechtssicherheit für unsere Studierenden in der Pflege im ganzen Land.