Glarner Andreas · Nationalrat · 2026-04-29
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-29
Wortprotokoll
Sie haben es bereits gehört: Wir beantragen Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten, und sollten Sie dies nicht gutheissen, die Rückweisung an den Bundesrat.
Die Vorlage soll ein elektronisches Verwaltungsverfahren in den Sozialversicherungen der ersten Säule und bei den Familienzulagen einführen, wobei eine weitere Ausweitung nicht ausgeschlossen ist. Der zweite Schritt wird dann wohl sein, dass auch alle Pensionskassen gezwungen werden, auf die Plattform zu kommen. Damit hätte dann der Staat die vollständige Transparenz über alle Pensionskassenguthaben. Sie wissen, wohin das führen könnte.
Die Durchführungsstellen und die Versicherungsträger sollen verpflichtet werden, untereinander und mit weiteren Akteuren elektronisch über eine gemeinsame Plattform zu kommunizieren. Unter anderem sollen dezentrale Systeme und Instrumente besser verknüpft werden. Bei den kantonalen Ausgleichskassen ist die Sorge sehr gross, dass sie Einfluss verlieren werden. Sie sind der Meinung, dass mit ihren Systemen eine Umsetzung möglich wäre.
Wie Sie wissen, werden hohe Zusatzkosten anfallen, und es wird auch mehr Personal benötigt werden. Der Bund alleine rechnet mit 15 Millionen Franken. Am Ende dürfte die Rechnung erfahrungsgemäss wieder viel höher ausfallen, und die Kosten dürften auf die Bevölkerung abgewälzt werden.
Beim EDI ist die klare Tendenz zu beobachten, Zentralisierung und Steuerung durch Digitalisierung voranzutreiben, was wir entschieden ablehnen. Die bewährten dezentralen Strukturen der kantonalen Durchführungsstellen würden geschwächt. Zudem birgt die grosse Datenkonzentration Risiken für Cyberangriffe und Systemausfälle, was unserer Meinung nach angesichts dieser sensiblen Daten nicht akzeptabel ist. Herr Kollege Aeschi hat bereits erwähnt, was passiert, wenn beim Bund mal was ausfällt.
Dabei hat die Verwaltung bei der Ausarbeitung einmal mehr die zuständigen Akteure zu wenig gewürdigt und den Bedarf der Durchführungsstellen falsch eingeschätzt. Fast alle Kantone schreiben uns, dass die Regelung nicht in einem Spezialgesetz, sondern im AHV-Gesetz oder im ATSG erfolgen solle.
Sie sind auf bestem Weg, wieder einmal ein Gesetz zu beschliessen, das niemand ausser die Bundesverwaltung so richtig will. In Anbetracht der 20 Kantone, die das Bundesgesetz ablehnen, müssen wir die Vorlage mit dem klaren Auftrag an den Bundesrat zurückweisen, die Anliegen der Kantone und der kantonalen Ausgleichskassen, insbesondere die Entwicklung einer effizienteren und kostengünstigen dezentralen elektronischen Plattform unter Einbezug der Durchführungsstellen bei der Entwicklung und dem Betrieb, zu berücksichtigen.
Nicht nur 20 Kantone, auch 37 von insgesamt 67 Vernehmlassungsteilnehmenden lehnen das BISS entschieden ab. Wir warnen davor, eine Vorlage zu verabschieden, die nicht im Interesse der Kantone ist.
Wir alle wissen: Viele IT-Projekte des Bundes sind sehr schlecht gelaufen. Beim Projekt Insieme hatten wir einen Totalausfall, der über 100 Millionen Franken gekostet hat. Die Risiken scheinen hier wieder einmal sehr gross zu sein.
Also: Geben wir dem Bundesrat die Chance, eine Vorlage zu bringen, die die Hauptakteure, nämlich die Kantone, begrüssen können.