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de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-04-29

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-29

Wortprotokoll

Merci Monsieur le Président.

Der Bundesrat hat bereits in der Kommission erklärt, er sei schon daran, ein solches Gremium zu etablieren und die Kompetenzen zu klären. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage erachten wir deshalb als nicht notwendig. Wichtig ist die Mitwirkungspflicht der Durchführungsstellen vor allem bei der Priorisierung der Digitalisierungsprojekte. Es ist zentral, dass man auch auf die Bedürfnisse der Durchführungsorgane fokussiert.

In Artikel 22b geht es um die Aspekte Transparenz, Standardisierung und Berichtspflichten. Selbstverständlich erwarten auch wir von den Durchführungsstellen Transparenz über die Kosten einschliesslich der IT-Kosten. Ein gutes Beispiel dafür, dass das geht, sind die Pensionskassen. Dort sind die Verwaltungskosten ja auch einfach vergleichbar, und es gibt auch entsprechende Benchmarks und Berichte. [PAGE 757]

Wenn die Projekte teurer werden, werden die Kosten am Schluss einfach auf die Versicherten abgewälzt, die sich nicht dagegen wehren können. Das BSV steht deshalb in der Verantwortung, diese Informationen einzuholen und zu publizieren. Eine gesetzliche Regelung, welche die Verantwortung an zusätzliche Gremien weiterdelegiert, ist nicht opportun. Das Gleiche gilt unter Betonung der Autonomie der Durchführungsstellen auch für Letztere. Verantwortlichkeiten müssen wahrgenommen werden und dürfen nicht einfach gesetzlich weiterdelegiert werden. [GZ]

Ich bitte Sie, meinen Minderheiten zu folgen.