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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir vorweg eine kurze Zwischenbilanz. Im Rahmen der Eintretensdebatte hat die Mehrheit der Fraktionen - also die Mehrheit des Parlamentes - zum Ausdruck gebracht, das Entlastungsprogramm 2003 müsse in dem Rahmen, wie er vorgegeben ist, umgesetzt werden. Die Zwischenbilanz heute - Stand jetzt - ergibt: Wir sind 523 Millionen Franken hinter dem Ziel von 3,3 Milliarden Franken Einsparungen; das schliesst unsere Beschlüsse bei der 11. AHV-Revision mit ein. 523 Millionen Franken fehlen uns zurzeit auf dem von Ihnen mehrheitlich unterstützten Entlastungsprogramm von 3,3 Milliarden Franken. Ich bitte Sie, dies bei Ihren weiteren Voten und Anträgen doch zu beachten.

Nun zur Leistungsvereinbarung mit den SBB und den Vorlagen 4 und 5. Zusammen mit der bereits beschlossenen Kreditsperre und nun mit dem Entlastungsprogramm würde der Zahlungsrahmen 2003-2006 für die Infrastruktur SBB um 5 Prozent - 5 Prozent! - gesamthaft reduziert. Dazu gilt es, folgende drei Schritte zu unternehmen:

1. Im Haushaltgesetz sind Kürzungen von insgesamt 236 Millionen Franken zu beschliessen.

2. Die Leistungsvereinbarung mit den SBB ist in Erlass 4 anzupassen.

3. Der Zahlungsrahmen für die Abgeltung der Infrastruktur SBB ist im Bundesbeschluss, Erlass 5, auf 5,7 Milliarden Franken zu reduzieren.

Zu den Auswirkungen: Ich möchte doch auch Herrn Vollmer bitten, die Botschaft auf Seite 5711ff. zu lesen. Sie sehen [PAGE 1662] dort, dass die SBB-Geschäftsleitung eine neue Prioritätenliste erstellt hat, aufgrund der Vorgaben, wie sie sich im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 abgezeichnet haben. Die Geschäftsleitung der SBB hat drei Prioritätsgrade festgelegt. Es ist, auch vonseiten der SBB, klar festzustellen: Es wird weiterhin sichergestellt, dass die bestehende Infrastruktur und die "Bahn 2000" umgesetzt werden. Diesen beiden Punkten wird von allen Seiten oberste Priorität beigemessen. Hier kommt es zu keinerlei qualitativen Abstrichen. In anderen Bereichen - Sie finden sie auf Seite 5711ff. der Botschaft - gibt es gewisse zeitliche Verzögerungen. Auch in diesem Rahmen sind aber Prioritäten zu setzen, und das Interesse an einem funktionierenden Netz ist voranzustellen. Dann gibt es noch eine dritte Priorität; sie ist bei der neuen Leistungsvereinbarung für die Jahre 2007-2010 zu behandeln. Das betrifft insbesondere die zweite Phase von "Bahn 2000" mit Projekten wie das Projekt Stabio-Arcisate, das nicht dringend ist, und den Durchgangsbahnhof Löwenstrasse Zürich, der auf der Zeitachse eine Verschiebung von etwa drei Jahren erfahren wird.

Die Kommissionsmehrheit ist mit dem Bundesamt für Verkehr und mit der Geschäftsleitung der SBB klar der Meinung, dass diesen Entlastungsanträgen stattgegeben werden kann. Das ist ganz klar verdaubar. Es wird nicht etwas abgeschafft, es soll nicht etwas nicht vollzogen werden. Aber auch hier soll, immer unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten, die der Bund hat, das Nötige in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen gemacht werden.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 14 zu 11 Stimmen, bei Ziffer 24 dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und damit die Erlasse 4 und 5 gutzuheissen.