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Wyssmann Rémy · Nationalrat · 2026-04-29

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-29

Wortprotokoll

Meine Motion will den Bundesrat beauftragen, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, der in der OKP unter Beibehaltung des Versicherungsobligatoriums einen vollständigen Wechsel vom KVG zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ermöglicht.

Um was geht es? 1996 wurde nach einer Volksabstimmung das KVG eingeführt. Entstanden ist ein staatlich überreguliertes Milliardenmonstrum, das eine Umverteilung vom Mittelstand über stetige Prämienerhöhungen und Steuern in die Taschen von politisch bestens vernetzten Profiteuren ermöglichte. Der Gesundheitslobby ist es bis heute gelungen, Reformen zu verhindern, die das Kostenwachstum wirksam dämpfen und vor allem dieses Wachstum stoppen.

Es ist deshalb nach dreissig Jahren Systemversagen Zeit, einen Paradigmenwechsel zu vollziehen und sich an denjenigen Modellen zu orientieren, die ohne stetiges Kosten- und Prämienwachstum und ohne Steuergelder funktionieren. Eine solche Lösung kann nur eine vertragliche Lösung zwischen den Versicherungen, den Destinatären und den Leistungserbringern sein, wo Staat und privat getrennt sind und dem Staat nur noch die Funktion eines Schiedsrichters und eine Aufsichtsfunktion zukommt. Solche Lösungen bestehen bereits, so etwa im Bereich der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Der Bundesrat schreibt in der Stellungnahme zu meiner Motion, dass es mit einem solchen Systemwechsel nicht mehr möglich sei, das Leistungsniveau im Medizinalbereich zu erhalten und Menschen mit einem Vorzustand oder ältere Menschen zu versichern.

Dazu möchte ich Folgendes sagen und beginne beim Leistungsniveau: Die Schweiz wies bereits vor Einführung des KVG ein hohes Leistungsniveau im Medizinalbereich auf. Die Schweiz war medizinisch gesehen kein Drittweltland - im Gegenteil, das Leistungsniveau war besser. Es gab noch Hausärzte in jedem Dorf, und die Wartezeiten in den Notfallaufnahmen der Spitäler beschränkten sich auf wenige Minuten.

Zur Behauptung des Bundesrates, ältere und kranke Menschen würden nicht mehr versichert: Auch diese Behauptung ist falsch. Schauen wir das VVG an. Die negativen Folgen der Risikoselektion wurden z.[NB]B. durch Artikel 100 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes mit Verweis auf Artikel 71 Absätze 1 und 2 und Artikel 73 KVG beseitigt. Um was geht es dort? Bei den Krankentaggeldversicherern haben wir faktisch die Risikoselektion durch das Zügerrecht ohne Gesundheitsvorbehalt ausgeschaltet.

Es gibt weitere Beispiele. Ich verweise auf das Obligationenrecht, Artikel 331 Litera[NB]c. Auch dort ist der Einwand des Gesundheitsvorbehalts faktisch eingeschränkt.

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Die Versicherungen haben selbst gemerkt, dass das Problem des Gesundheitsvorbehalts das Versicherungsgeschäft gefährdet. Deshalb haben die Versicherungen das Problem angepackt und im Bereich der Krankentaggeldversicherungen ein Freizügigkeitsabkommen unter sich geschlossen. Dort gibt es ein garantiertes Zügerrecht ohne Gesundheitsvorbehalt.

Zusammengefasst: Wenn man will, kann man das Problem vertraglich und gesetzlich lösen. Es gibt keinen Grund, dieses erfolgreiche Modell nicht auch auf die Heilungskosten zu übertragen, ausser man ist selbst Profiteur des heutigen Systems. Dann bleibt alles beim Alten. Das will ich aber nicht.

Deshalb bitte ich Sie, meine Motion zu unterstützen.