Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-04-29
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-04-29
Wortprotokoll
Wir sprechen heute über ein Problem, das oft unterschätzt wird und gerade deshalb so folgenreich ist: chronische Insomnie.
Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme, dass chronische Schlafstörungen eine grosse Belastung darstellen und weitreichende gesundheitliche Folgen haben. Das ist richtig. Aber die Konsequenz des Bundesrates bleibt zu zaghaft. Wer die Problemlage ernst nimmt, muss auch bereit sein, konsequent zu handeln. Genau hier setzt mein Postulat an.
Beginnen wir mit der Datengrundlage: Der Bundesrat verweist auf bestehende Faktenblätter und Monitoringinstrumente. Doch diese sind alles andere als aktuell. Ein zentrales Faktenblatt zu psychoaktiven Schlaf- und Beruhigungsmitteln stammt aus dem Jahr 2022. Es ist also vier Jahre alt. Auch der Indikator "Einschlaf- oder Durchschlafstörungen" des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums wurde zuletzt 2022 aktualisiert. Wer heute gesundheitspolitische Entscheidungen trifft, braucht aktuelle Daten, nicht Zahlen von vorgestern.
Noch problematischer ist der Umgang mit Medikamenten. Benzodiazepine und sogenannte Z-Substanzen werden seit Jahren kritisch beurteilt. Internationale Empfehlungen sind klar: Anwendung möglichst kurzzeitig, maximal zwei bis vier Wochen. Was ist die Realität? Diese Medikamente werden weiterhin über längere Zeiträume verschrieben und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet. Das ist kein Randphänomen. Der Schweizer Versorgungsatlas zeigt: Auch wenn die Abgabe leicht zurückgeht, bewegen wir uns weiterhin auf sehr hohem Niveau, 2024 bei rund 82 Millionen Dosen, mit Kosten von etwa 43 Millionen Franken.
Das ist nicht nur eine Kostenfrage. Das ist eine Frage der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit. Besonders stossend ist, dass entsprechende Bewertungen, sogenannte HTA-Verfahren, diese Praxis eigentlich nicht stützen. Trotzdem bleibt die Verschreibungspraxis weitgehend unverändert. Hier klafft eine Lücke zwischen Erkenntnis und Umsetzung.
Gleichzeitig bleiben wir bei wirksamen Alternativen zu langsam. Internationale Leitlinien empfehlen klar evidenzbasierte, nichtmedikamentöse Therapien, insbesondere kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie. Doch genau diese Angebote sind in der Schweiz noch zu wenig breit zugänglich und oft nicht ausreichend durch die OKP gedeckt. Das führt zu einer paradoxen Situation: Medikamente mit bekannten Risiken sind leicht verfügbar, wirksame Therapien hingegen nicht. Das ist weder effizient noch im Interesse der Patientinnen und Patienten. Der Bundesrat schreibt, es sei Aufgabe der Fachgesellschaften, Diagnose und Behandlung weiterzuentwickeln. Ja, das stimmt. Aber diese Arbeit entfaltet nur Wirkung, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Wenn wir wollen, dass evidenzbasierte Therapien angewendet werden, müssen sie auch zugänglich und finanzierbar sein. Genau darum geht es in meinem Postulat: um eine fundierte Auslegeordnung, um aktuelle Daten und um konkrete Massnahmen, die die Versorgung von Menschen mit chronischen Schlafstörungen verbessern.
Chronische Schlafstörungen sind kein Luxusproblem. Sie beeinträchtigen die Lebensqualität massiv, erhöhen das Risiko für psychische und körperliche Erkrankungen und verursachen erhebliche Folgekosten. Wer hier nicht handelt, verschiebt die Kosten - in die Zukunft und auf die Betroffenen.
Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie dieses Postulat an - sorgen wir dafür, dass aus Erkenntnis endlich Konsequenz wird.