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Masshardt Nadine · Nationalrat · 2026-04-29

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-29

Wortprotokoll

Die Geburt eines Kindes ist für jede Familie ein lebensveränderndes Ereignis: wunderschön, unvergesslich, häufig aber auch erschöpfend und überfordernd. Rund um diese besonders sensiblen Phasen steht jungen Familien die Hebamme mit medizinischer Expertise, Ruhe und Aufmerksamkeit sowie viel Erfahrung zur Seite. Durch den einzigartigen Zugang - oft frühzeitig, niederschwellig und vertrauensbasiert - nimmt sie vor, während und nach der Geburt eine Schlüsselrolle ein.

Das vorliegende Postulat verlangt eine Auslegeordnung dazu, wie Hebammen als Schlüsselakteurinnen in der Frühphase bereits zur Prävention, Unterstützung vulnerabler Familien und Chancengleichheit beitragen und noch mehr beitragen könnten und welche strukturellen und finanziellen Anpassungen dafür allenfalls nötig wären.

Bereits 2009 hat eine Grundlagenstudie der Universität Fribourg ergeben, dass chancenausgleichende Bemühungen vor dem Eintritt in den Kindergarten zentral sind. Fast zwanzig Jahre später ist es an der Zeit, dieser Erkenntnis Folge zu leisten. Gerade bei vulnerablen Familien - etwa bei Armut, psychischen Belastungen oder schwierigen sozialen Verhältnissen - ist diese frühe Phase nämlich entscheidend. Hebammen können Risiken früh erkennen, Unterstützung leisten und bei Bedarf Fachstellen beiziehen. Sie tragen damit wesentlich zum Schutz des Kindeswohls und zur Chancengleichheit bei.

Das vorliegende Postulat möchte klären, wie dieses Potenzial systematisch genutzt und die vermittelnde Funktion finanziell entschädigt werden könnte. Dazu werden folgende Fragen gestellt: Welche konkrete Rolle können Hebammen in der frühen Förderung und Chancengleichheit spielen? Was wird heute in den Kantonen bereits unternommen? Welche Rahmenbedingungen braucht es allenfalls auf Bundesebene?

Ein zentraler Punkt ist auch die Vergütung. Heute leisten Hebammen wichtige Präventionsarbeit, z.[NB]B. längere Gespräche, Koordination mit Behörden oder Beratungsstellen, und dies oft unentgeltlich. Das ist weder nachhaltig noch gerecht, es schwächt letztlich ein Berufsbild, das wir dringend stärken sollten.

Auch der Bundesrat erkennt in seiner Stellungnahme zum Postulat das Potenzial der Hebammen und verweist auf bestehende Ansätze wie die familienzentrierte Vernetzung. Gleichzeitig argumentiert er jedoch, die Zuständigkeit liege bei den Kantonen. Gerade hier liegt meines Erachtens das Problem. Die heutige Situation ist stark fragmentiert: Einzelne Kantone gehen mit Projekten voran und sammeln wertvolle Erfahrungen, andere hingegen verfügen über kaum vergleichbare Strukturen. Gerade bei einem Thema wie der frühen Förderung und der Chancengleichheit sollte es nicht vom Wohnort abhängen, ob Familien Zugang zu gut vernetzten Unterstützungsstrukturen haben oder nicht. Es fehlt also eine systematische, gesamtschweizerische Auslegeordnung, welche diese unterschiedlichen Ansätze zusammenführt, vergleicht und hinsichtlich ihrer Wirkung bewertet. Das ist durchaus eine zentrale Bundesaufgabe.

Eine Stossrichtung der Strategie Gesundheit 2030 des Bundesrates lautet übrigens, ich zitiere: "Mehr Gesundheit für Kinder und Jugendliche". Demnach sollen Bund, Kantone sowie alle Institutionen Massnahmen entwickeln für eine Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Potenziale in der Schwangerschaft, der Frühkindphase, im Kindergarten, in der Schule und im Übergang zum Beruf. Dies gilt für alle sozioökonomischen Gruppen. Auch die Chancengleichheit ist ein wichtiger Pfeiler der Strategie. Genau in diese Richtung geht das vorliegende und überparteilich mitunterzeichnete Postulat. [GZ]

Ich danke Ihnen für die Unterstützung.