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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Vorweg etwas zum Hintergrund: Der Landwirtschaft stehen für die Jahre 2004 bis 2007 insgesamt 14,1 Milliarden Schweizerfranken zur Verfügung. Der Anteil der Ausgaben für den Landwirtschaftsbereich an den Ausgaben des Bundes beläuft sich auf 6,2 bis 7 Prozent; so viel zum Hintergrund.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen nun der Bundesrat Kürzungen von insgesamt 470 Millionen Franken und bleibt damit seinem Grundsatz treu, dass alle Bereiche Kürzungen mitzutragen haben. Diese Kürzungen sind proportional zum Anteil am Bundesbudget. Der Anteil der Landwirtschaft an den Gesamtausgaben des Bundes wird somit letztlich gleich bleiben wie bisher, eben 6,2 bis 7 Prozent.

Nach Meinung der vorberatenden Kommissionen beider Räte sollen die Direktzahlungen möglichst nicht angetastet werden. Im Unterschied zum Antrag des Bundesrates soll deshalb der mit der "AP 2007" in der Sommersession beschlossene Wegfall der Betriebsgrössenschranke für die Auszahlung von Direktzahlungen erst auf das Jahr 2008 in Kraft treten. Damit werden jährlich 30 Millionen Franken gespart; damit kann die geplante Kürzung der Flächenbeiträge um 60 Franken pro Hektare halbiert werden. Für 2004 kann gemäss dem Bundesamt für Landwirtschaft auf eine Kürzung ganz verzichtet werden, da ein Kreditüberhang von 20 bis 30 Millionen vom laufenden ins neue Jahr gerettet werden kann. Die für das Aussetzen dieser Betriebsobergrenze notwendige Gesetzesänderung finden Sie unter Ziffer 14a der Vorlage. Ich verweise auch auf die Fussnoten a und b. Der Umfang der Kürzungen im Landwirtschaftsbereich bleibt bei der Kommissionsmehrheit und beim Bundesrat letztlich gleich.

Damit zu den Minderheitsanträgen: Der Antrag der Minderheit I (Genner) will die Sparleistung massiv erhöhen, indem die Produktionsunterstützung und die Marktstützung massiv zurückgefahren werden. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit würde ein so fundamentaler Umbau die Landwirtschaft vor unlösbare Probleme stellen. Erstens würde ihn die Milchwirtschaft kaum überleben, das wurde in der Kommissionsberatung selbst von den Befürwortern dieses Antrages eingestanden. Zweitens wirken sich die Produktions- und Absatzmassnahmen stärker auf das bäuerliche Einkommen aus als die Direktzahlungen. Hätte der Bundesrat nur bei den Produktions- und Absatzmassnahmen gespart, dann wäre das bäuerliche Einkommen also stärker betroffen gewesen. Der Antrag der Minderheit I würde somit nicht nur den Strukturwandel massiv beschleunigen, sondern er würde bei den noch überlebenden Bauern auch zu massiven Einkommenseinbussen führen.

Beim Minderheitsantrag II (Lustenberger) und nun beim Eventualantrag der Minderheit III (Weyeneth) - Herr Beck hat den Antrag der Minderheit III zurückgezogen - wird das Sparvolumen anders gelagert und zunehmend reduziert. Ich möchte dazu festhalten, dass auch beim Eventualantrag der Minderheit III (Weyeneth), der nun zum Antrag der Minderheit geworden ist, die Direktzahlungen verschont bleiben sollen. Allerdings soll das Ziel mit Einsparungen von 35 Millionen Franken pro Jahr erreicht werden und nicht mit den in der Botschaft des Bundesrates präsentierten Zahlen, welche die Grundlage des Minderheitsantrages II bilden.

Ich verweise hierzu auf die Tatsache - das beinhaltet auch der Einzelantrag Brun, der mit dem Antrag der Minderheit III (Weyeneth) übereinstimmt -, dass der Sparauftrag um 20 Millionen Franken für 2005 und um 27 Millionen Franken für 2006 reduziert werden müsste, wenn die [PAGE 1679] Direktzahlungen vom Entlastungsprogramm 2003 ausgenommen werden sollten. Die Anträge schiessen also letztlich in der Gesamtsumme über das Ziel hinaus. Zudem würden mit der Annahme der Anträge der Minderheit III (Weyeneth) und Brun die Kürzungen im Landwirtschaftsbereich auf insgesamt 240 Millionen Franken zurückgenommen. Die Landwirtschaft wäre dadurch unterproportional vom Entlastungsprogramm 2003 betroffen.

Als Kommissionspräsident erlaube ich mir noch einmal den Hinweis: Wir haben bis jetzt zur Vorgabe von 3,3 Milliarden Franken 523 Millionen Franken vergeben, liegen also mit 523 Millionen Franken unter dem Ziel. Wenn Sie hier den Anträgen III (Weyeneth) und Brun folgen, kommt im Jahre 2006 nochmals ein Fehlbetrag von 35 Millionen Franken dazu, dann wären wir um über 550 Millionen Franken hinter dem mehrheitlich gutgeheissenen Entlastungsziel von 3,3 Milliarden Franken. Das sind gegen 20 Prozent der Vorgabe. Sagen Sie mir bitte, wie Sie das bis heute um 17.30 Uhr noch aufholen wollen. Ich erwarte gerne entsprechende Vorschläge.

Im Auftrag der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie also, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.