Paganini Nicolò · Nationalrat · 2026-04-30
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-04-30
Wortprotokoll
Steht die Einbürgerung am Anfang einer erfolgreichen Integration, oder bildet die Einbürgerung im Gegenteil den Abschluss einer erfolgreichen Integration? Diese zwei Fragen bilden den Kern unserer heutigen Diskussion über die Volksinitiative "für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)".
Für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP geht die Volksinitiative in vielerlei Hinsicht zu weit. Wir werden sie deshalb zur Ablehnung empfehlen. Wir tun dies insbesondere aus den folgenden vier Gründen:
1.[NB]Unsere Fraktion beantwortet die eingangs gestellte Frage ganz klar so, dass eine Einbürgerung quasi den staatspolitisch formalisierten Abschluss einer erfolgreichen Integration darstellt. Auf Seite 11 der Botschaft des Bundesrates wird die Einbürgerungsquote der Schweiz mit denjenigen von 29 anderen europäischen Staaten verglichen. Die Schweiz liegt im Mittelfeld. Spitzenreiter ist Schweden mit einer fünfeinhalbmal so hohen Einbürgerungsquote wie die Schweiz. Wir alle wissen, wie katastrophal die Integration in Schweden verläuft. Es ist ein klares Indiz dafür, dass die rasche Einbürgerung nicht als Trittbrett für eine erfolgreiche Integration angeführt werden kann.
2.[NB]Die Demokratie-Initiative sieht einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung vor, wenn sich jemand seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhält. Nun, auch Bewerberinnen und Bewerber im Asylverfahren, vorläufig Aufgenommene oder Personen mit Schutzstatus S halten sich rechtmässig in der Schweiz auf. Wir können uns nicht vorstellen, all diese Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern nach fünf Jahren mit einem Anspruch auf Einbürgerung auszustatten.
3.[NB]Die Schweiz ist ein föderalistisch aufgebautes Gebilde. Den unteren Staatsebenen beim Einbürgerungsverfahren jeglichen Spielraum zu nehmen, lehnen wir ab.
4.[NB]Die vier im Initiativtext angeführten Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind für uns nicht ausreichend. Kriterien wie das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung oder die Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache zu verständigen, sind für die Mitte-Fraktion unverzichtbar.
Die Mitte-Fraktion bietet aber Hand bei der Reduzierung von administrativen Hürden im Zusammenhang mit der Wohnsitzpflicht. Wir wollen, wie erwähnt, an den heutigen Integrationskriterien festhalten; war die Integration aber erfolgreich, so soll eine einbürgerungswillige Person nicht wegen eines Umzugs von der Gemeinde A in die Gemeinde B im Prozess um Jahre zurückgeworfen werden. In diesem Sinne unterstützen wir die von der SPK-N lancierte Kommissionsinitiative in dieser Sache.
Ein Wort noch zu den Minderheiten[NB]I und[NB]II: Die Minderheit I (Weber) möchte die erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Ausländergeneration einführen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat dieses Anliegen bereits zweimal in Volksabstimmungen abgelehnt. Materiell sieht Artikel 9 Absatz 2 des Bürgerrechtsgesetzes eine Erleichterung vor, indem die Zeit, während welcher die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem vollendeten 8.[NB]und dem 18.[NB]Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt angerechnet wird. Weitere Erleichterungen sind aus unserer Sicht nicht nötig.
Die Minderheit II (Rutz Gregor) stellt im Kontext dieser Volksinitiative eigentlich weniger einen Gegenvorschlag als vielmehr eine Provokation dar. Man darf die Frage der doppelten Staatsbürgerschaften in guten Treuen kontrovers diskutieren, aber als Gegenvorschlag zur vorliegenden Initiative ist dieser Vorschlag unhaltbar und staatspolitisch mehr als fragwürdig.
Ich bitte Sie im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, die Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.