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Schläfli Nina · Nationalrat · 2026-04-30

Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-30

Wortprotokoll

Aus Sicht der SP-Fraktion ist der Handlungsbedarf im Bereich der ordentlichen Einbürgerung mehr als ausgewiesen. Eine Studie der Eidgenössischen Migrationskommission von 2024 zeigt auf, dass die ordentliche Einbürgerung seit der Einführung des neuen Bürgerrechtsgesetzes 2018 selektiver wurde. Der Anteil Einbürgerungen von hochqualifizierten und gut situierten Personen ist markant gestiegen, während die Anzahl wenig qualifizierter und wirtschaftlich schlecht situierter Personen deutlich zurückgegangen ist. Diese statistisch nachgewiesene Selektivität ist einerseits eine Folge der restriktiveren gesetzlichen Vorgaben, nach denen z.[NB]B. für eine ordentliche Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung C vorliegen muss. Andererseits ist sie auch eine Konsequenz der grossen Handlungsspielräume der Kantone. Einige haben hohe Sprachhürden oder lange Sperrfristen nach einem Sozialhilfebezug erlassen. Wiederum andere oder sogar viele verlangen hohe Gebühren. Fast durchgehend wirken diese strengen Voraussetzungen, das Fristenwirrwarr und auch die langen Einbürgerungsverfahren abschreckend.

Die Chancengleichheit im Einbürgerungsverfahren ist derzeit in der Schweiz nicht gewährleistet. Über eine Million Menschen in diesem Land erfüllen die hohen Einbürgerungsvoraussetzungen theoretisch und lassen sich trotzdem nicht einbürgern. Dabei gäbe es gute Gründe, die für eine Einbürgerung sprächen. Für diese Menschen ohne Schweizer Pass ergäben sich die Möglichkeit der politischen Partizipation, der Mitbestimmung, aber auch die Sicherheit, das Land nicht mehr verlassen zu müssen - komme, was wolle. Umgekehrt ist es auch im Interesse der Schweizer Gesellschaft. Mehr Schweizerinnen und Schweizer und weniger Menschen ohne Schweizer Pass würden die Demokratie stärken. Das grösste Defizit in der Schweizer Demokratie besteht nämlich tatsächlich darin, dass über 25 Prozent der Bevölkerung von ihr ausgeschlossen werden.

Die geforderte Vereinheitlichung auf nationaler Ebene steigert die Chancengleichheit und schafft Transparenz über die Einbürgerungsvoraussetzungen. Die wenigsten Einbürgerungswilligen möchten sich einbürgern lassen, weil sie am Gemeinde- oder Kantonsbürgerrecht interessiert sind; die meisten möchten einen Schweizer Pass und die Möglichkeit, politisch mitzubestimmen. Grundlegende Reformen der ordentlichen Einbürgerung sind richtig. Aus diesen Gründen sagt die SP-Fraktion Ja zur Initiative "für ein modernes Bürgerrecht".

Noch kurz zu den direkten Gegenentwürfen: Die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft für neu Eingebürgerte, wie sie die Minderheit II (Rutz Gregor) fordert, unterstützen wir selbstverständlich nicht. Die Initiative möchte weniger Hürden und nicht zusätzliche Schikanen einführen. Da die erleichterte Einbürgerung ab der zweiten Generation immerhin eine deutliche Verbesserung für in der Schweiz geborene Personen ohne Schweizer Pass im Vergleich zum jetzigen Verfahren darstellen würde, unterstützen wir die Minderheit I (Weber). Das System wird dabei zwar nicht grundsätzlich geändert, aber einem erheblichen Teil der Personen, die jetzt die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, könnte man so immerhin ein bisschen entgegenkommen. Ausserdem wären diese Verfahren schneller und kostengünstiger für alle Beteiligten. Die meisten ausländischen Menschen haben nichts anders gemacht als Schweizer Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ausser dass sie ohne Schweizer Pass zur Welt gekommen sind.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung für eine Schweizer Demokratie, die aus einem, zwei, drei und hoffentlich bald vier Vierteln besteht.