Grossen Jürg · Nationalrat · 2026-04-30
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2026-04-30
Wortprotokoll
Für mich ist klar: Wer den Schweizer Pass will, soll auch zeigen, dass er oder sie Teil dieses Landes sein will und es auch ist. Integration ist keine Formalität, sie ist eine Haltung, und sie ist auch eigenverantwortlich. Integration bedeutet, neben der Sprache auch unsere Werte zu respektieren, Verantwortung zu übernehmen, zu arbeiten, sich im Alltag, in der Gesellschaft und in der Wirtschaft einzubringen. Genau das verlangt unser heutiges Recht.
Mich überzeugt die vorliegende Initiative deshalb nicht, auch wenn sie eine berechtigte Frage aufwirft. Sie macht aber aus der Aufenthaltsdauer das zentrale Kriterium. Wer lange genug hier ist, soll einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten. Das greift zu kurz, denn Zeit allein integriert nicht. Man kann viele Jahre in einem Land leben, ohne wirklich Teil davon zu sein. Umgekehrt kann man in wenigen Jahren auch schon sehr gut integriert sein.
Die Initianten sagen, mehr Einbürgerungen würden die Demokratie stärken. Das Ziel ist im Grundsatz nicht falsch, aber der Weg ist aus meiner Sicht nicht zielführend, denn Demokratie lebt nicht nur von der Anzahl Stimmberechtigten. Sie lebt auch davon, dass die Menschen unsere Regeln kennen, unsere Werte verstehen und Verantwortung übernehmen. Einfach gesagt, stärken wir unsere Demokratie nicht ausreichend, indem wir die Spielregeln undifferenziert aufweichen, sondern indem wir sicherstellen, dass alle, die mitspielen, diese Regeln auch kennen und einhalten. Oder noch konkreter: Ein Team wird nicht stärker, nur weil es grösser wird, sondern weil die richtigen Leute im Team sind und Verantwortung übernehmen.
Ich sehe so durchaus Handlungsbedarf für eine Weiterentwicklung. Heute ist es so, dass gut integrierte Menschen sehr lange warten müssen, bis sie überhaupt ein Gesuch stellen dürfen. Das ist nicht sinnvoll. Darum unterstütze ich einen Gegenvorschlag, der, auf liberalen Prinzipien [PAGE 837] basierend, den Zugang zur erleichterten Einbürgerung gezielt weiterentwickelt, insbesondere für die zweite und dritte Generation. Warum tue ich das? Hier geborene Menschen verbringen ihre Schulzeit in der Schweiz, zum Beispiel mindestens fünf Jahre. Faktisch sind sie längst Teil unseres Landes. Sie haben eine enge Bindung zur Schweiz, sie kennen unser System, sie leben hier und sind integriert. Darum sollen sie in Zukunft von einer erleichterten Einbürgerung profitieren können, dies selbstverständlich unter klaren Voraussetzungen. Sie selbst und mindestens ein Elternteil müssen ein Aufenthaltsrecht haben. Die Integrationskriterien bleiben bestehen, es gibt also keinen Automatismus. Dieser Gegenvorschlag, wie ihn die Minderheit I (Weber) beantragt, ist ein vernünftiger, ein differenzierter Ansatz.
Es ist schon widersprüchlich, wenn wir auf der einen Seite ausländische Fachkräfte in unserer Wirtschaft, in unseren Spitälern, in unseren Pflegeheimen oder auf dem Bau selbstverständlich einsetzen, auf der anderen Seite aber ihren Kindern, die hier geboren und ausgebildet wurden und oft gar keine andere Heimat als die Schweiz kennen, den Zugang zur Staatsbürgerschaft unnötig erschweren. Diese jungen Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Sie sind mit unseren Kindern aufgewachsen. Sie verstehen und leben unsere Gepflogenheiten. Sie sprechen unsere Sprache und unsere Dialekte. Sie sind wirklich integriert. Genau deshalb ist dieser Gegenvorschlag ein stimmiger Kompromiss. Er senkt nicht die Anforderungen an die Integration generell, aber er anerkennt, wo Integration bereits Realität ist.
Ich will eine Einbürgerung, die fordert, aber auch gerecht ist. Die Integration ist vorausgesetzt, aber gelebte Integration wird auch anerkannt.
Darum empfehle ich die Initiative zur Ablehnung und unterstütze diesen ausgewogenen Gegenvorschlag.