Jans Beat · Bundesrat · 2026-04-30
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-04-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Initiative will, dass alle Einbürgerungen neu in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Der Bundesrat spricht sich gegen diese Kompetenzverschiebung aus. Zudem will die Initiative die Einbürgerungsvoraussetzungen stark senken und einen Anspruch auf Einbürgerung einführen; auch das lehnt der Bundesrat ab.
Ein Blick in die Geschichte zeigt ein klares Bild. Seit der Gründung des Schweizer Bundesstaates 1848 beruht das Bürgerrecht stets auf drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund. Die Regelung des Bürgerrechtserwerbs lag zunächst ganz bei den Kantonen. Um den zunehmenden Missbräuchen bei der Erteilung des kantonalen Bürgerrechts entgegenzuwirken, legte der Bund im 19.[NB]Jahrhundert Mindestanforderungen fest. Zwischen 1946 und 1952 wurde ein neues Bürgerrechtsgesetz erarbeitet, und dabei wurde die erleichterte Einbürgerung eingeführt. Personen mit engem Bezug zur Schweiz kamen einfacher zum Bürgerrecht. Von den 1970er-Jahren bis in die 2000er-Jahre wurden mehrere Vorschläge zur erleichterten Einbürgerung abgelehnt. Diese Vorschläge hätten die Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz aufgewachsen sind, vereinfachen sollen. 2017 wurde die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration allerdings angenommen. Bei der dritten Generation handelt es sich um Menschen, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist und deren Eltern in der Schweiz aufgewachsen sind.
Mit der Einführung der erleichterten Einbürgerung 1952 und der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation im Jahr 2017 hat eine punktuelle Kompetenzverlagerung von den Kantonen zum Bund stattgefunden. Das Gesamtsystem ist jedoch nicht infrage gestellt worden. Die Initiative will nun mit dem föderalistischen System brechen. Sie will eine vollständige Verlagerung der Zuständigkeit zum[NB]Bund.[NB]Der[NB]Bundesrat[NB]ist[NB]der Meinung, dass sich das föderalistische System bei den Einbürgerungen gut etabliert hat. Er will deshalb an der heutigen Kompetenzaufteilung festhalten.
Neben der Veränderung der Kompetenzordnung will die Initiative auch die Einbürgerungsvoraussetzungen senken. Im Detail heisst das, dass die erforderliche Aufenthaltsdauer in der Schweiz von zehn auf fünf Jahre reduziert würde. Der Besitz einer Niederlassungsbewilligung wäre für die ordentliche Einbürgerung nicht mehr nötig. Die Initiative will auch die Anforderungen an die Integration anpassen. Heute wird vorausgesetzt, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Werte der Bundesverfassung respektieren und dass sie ihre Familien bei der Integration unterstützen. Diese Voraussetzungen sollen wegfallen. Auch die Anforderung, wirtschaftlich unabhängig zu sein, soll wegfallen. Personen, die[NB]Sozialhilfe[NB]beziehen,[NB]könnten dann stets eingebürgert werden.
Heute kann eine Einbürgerung verweigert werden, wenn jemand zu einer bedingten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die Initiative hingegen will nur längere Freiheitsstrafen als Hindernis gelten lassen. Auch die Anforderungen an die Sprachkenntnisse würden gesenkt. Zudem hätten die Behörden keinen Ermessensspielraum mehr; die Initiative würde bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung schaffen.
Der Bundesrat will am heutigen föderalistischen System festhalten. Er anerkennt aber das Anliegen, Einbürgerungsverfahren einheitlicher zu gestalten. Der Bundesrat regt deshalb die Kantone dazu an, gemeinsam Möglichkeiten zur Vereinfachung und Harmonisierung des Einbürgerungsverfahrens zu prüfen.
Das entspricht auch den Empfehlungen aus dem Postulat 22.3397 der SPK-S, "Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen". Der Postulatsbericht zeigt auf, warum Menschen, welche die aktuellen Einbürgerungsanforderungen eigentlich erfüllen, sich doch nicht einbürgern lassen. Auf Basis dieses Berichtes hat deshalb im März 2026 eine Fachkonferenz stattgefunden. Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, grösserer Städte und des Bundes haben sich über die aktuellen Einbürgerungspraxen und die weitere Zusammenarbeit ausgetauscht. Dabei geht es darum, innerhalb der aktuellen Kompetenzverteilung und der bestehenden gesetzlichen Grundlagen bewährte Praxisansätze zu teilen und bürokratische Hürden abzubauen.
Zurück zur vorliegenden Initiative: Der Bundesrat spricht sich gegen die Kompetenzverschiebung zum Bund und gegen[NB]die[NB]Herabsetzung der Einbürgerungsvoraussetzungen aus.
Entsprechend beantragt er Ihnen, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.