Imark Christian · Nationalrat · 2026-04-30
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-30
Wortprotokoll
Herr Ersatzbundesrat, geschätzte Damen und Herren, im Rahmen der Debatte rund um den Mantelerlass wurde für die Netzbetreiber die Beschaffung von Strom neu geregelt; der Herr Bundesrat konnte das damals in den Medien mitverfolgen. Das geht zurück auf die Energiekrise von 2022 im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, als klar wurde, dass die Beschaffungsthematik zum Problem werden kann.
Das StromVG schreibt für die Versorgung der Haushalte mit Strom eine langfristige, strukturierte Beschaffung vor. Die Grundversorger sichern sich die benötigten Strommengen auf der Grundlage von Prognosen zu Verbrauch, Produktion und Einspeisungen von Drittproduzenten bereits Jahre im Voraus am Terminmarkt, oder sie reservieren dafür eigene Kraftwerkskapazitäten.
Den exakten Verbrauch kann der Netzbetreiber nicht prognostizieren. Es kommt deshalb zu unvorhergesehenen[NB]Stromüberschüssen, insbesondere dann, wenn die Stromerzeugung aus Fotovoltaikanlagen signifikant ansteigt, also fluktuierend ist. Um Angebot und Nachfrage auszugleichen, sind daher kurzfristige Ein- und Verkäufe unverzichtbar. Für den Netzbetreiber entstehen also Verluste, die im Wesentlichen wegen fluktuierender Energie, sprich Fotovoltaik, zustande kommen. Die Frau Kommissionssprecherin hat das korrekt gesagt.
Nun sollen diese Verluste an die Strombezüger der Grundversorgung weitergegeben werden. Der Verband der Netzbetreiber schätzt diese Verluste auf zwischen 400 und 500 Millionen Franken pro Jahr. Man rechne: Die Überwälzung dieser Verluste ergibt für jeden Stromkonsumenten zusätzliche Kosten von rund 100 Franken pro Jahr. Zur Erinnerung: Im Rahmen der Energiestrategie wurden Kosten pro Haushalt von 40 Franken versprochen, die aus den Zusatzabgaben der kostendeckenden Einspeisevergütung zusammengesetzt sind. Nun sind wir alleine für diese Kostenüberwälzung, die ebenfalls durch erneuerbare Energien zustande kommt, beim Zweieinhalbfachen, und es gibt viele weitere Kosten, die diese fluktuierende Energie verursacht, das wissen Sie. Wir müssen 40 Milliarden Franken Zusatzinvestitionen in Transformatoren, in Leitungen und in Speicher tätigen. Dazu kommen jährlich Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für Redispatch-Massnahmen der Elcom, um das Netz auszugleichen - das finden Sie jeweils auch auf Ihrer Stromrechnung. Und generell haben wir höhere Strompreise, eben auch wegen dieser Schwankungen infolge fluktuierender Produktion. Wir haben also überall Kostensteigerungen.
Der Kommissionssprecher hat gesagt, wir hätten einen Fehler in der Gesetzgebung. Das Problem ist, dass wir eben mehrere Systemfehler haben, und zwar gibt es zwei grundlegende Faktoren, die bewirken, dass diese Zusatzkosten zustande kommen: einerseits die starren Vorgaben zur strukturierten Beschaffung, die wir geändert haben - aufgrund dieser Regulierung wird das eigenverantwortliche Handeln des Netzbetreibers eigentlich untergraben -, und andererseits natürlich die Pflicht zur Bezahlung von Marktprämien für die Stromproduktion, auch dann, wenn die Preise tiefer oder sogar negativ sind.
Das sind die zwei marktverzerrenden Elemente in unserem System, und eigentlich müsste man diese Systemfehler beseitigen und nicht einfach die Verluste, die daraus entstehen, der Allgemeinheit überwälzen. Darum beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, nicht auf diese Umverteilung der Kosten zulasten aller einzutreten, und lädt Sie ein, die eigentlichen Systemfehler zu beheben.
Darum beantragen wir Nichteintreten auf dieses Geschäft.