Pfister Martin · Bundesrat · 2026-04-30
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-04-30
Wortprotokoll
Die Motion verlangt die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, sodass E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge der Kategorie "schnelle Motorfahrräder" zugeteilt werden. Nebst einer Kontrollschild- und Helmpflicht sollen damit Alterslimiten eingeführt werden, wie sie bereits für E-Bikes bis 45 Stundenkilometer und Mofas gelten. Zudem sollen Mitfahrende verboten werden.
Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Jauslin 25.3995 Verständnis für das Anliegen geäussert. Deshalb soll im Rahmen der nächsten Anpassung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) eine Helmtragepflicht für E-Roller in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt werden; darauf hat Frau Nationalrätin Umbricht Pieren hingewiesen.
Der Bundesrat lehnt die Umklassierung der E-Roller in die Kategorie "schnelle Motorfahrräder" aber ab. Seit 2012 gelten E-Roller als Leicht-Motorfahrräder und sind damit den langsamen E-Bikes gleichgestellt. Sie dürfen damit eine Leistung von 500 Watt und einen Antrieb bis 25 Stundenkilometer aufweisen. Die Kohärenz der Fahrzeugarten nach VTS soll damit gewahrt werden.
Zusätzlich beabsichtigt der Bundesrat eine Konkretisierung der Vorschriften über Tuning. Dadurch können Eingriffe in die Geschwindigkeit und Leistung solcher Fahrzeuge konsequenter verhindert werden. Es ist nicht im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, der Kantone und des Fahrzeuggewerbes, eine Zulassungspflicht für E-Roller einzuführen. Eine solche Pflicht hätte einen höheren administrativen Aufwand zur Folge. Ebenfalls würden die polizeilichen Verkehrskontrollen schwieriger und aufwendiger werden, wenn die Zulassungspflicht wie auch das Verbot von Soziusfahrten nicht für sämtliche im Verkehr stehende E-Roller eingeführt wird. Eine entsprechende Rechtsänderung würde allerdings einen unüblichen und starken Eingriff in den Besitzstand bedeuten. [GZ]
Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.