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Meyer Mattea · Nationalrat · 2026-06-01

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-01

Wortprotokoll

Die SP hat sich von Beginn weg für eine Lösung dieses Problems eingesetzt. Insbesondere in der Covid-Krise wurde nämlich sichtbar, wie schlecht Selbstständige, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Stellung abgesichert sind.

Es geht hier - Sie haben es von meiner Vorrednerin bereits gehört - um klassische KMU-Unternehmerinnen und -Unternehmer. Für sie soll die Situation im Fall von Arbeitslosigkeit klarer und besser geregelt werden. Heute haben sie nur dann Anspruch auf Arbeitslosengelder, wenn sie die arbeitgeberähnliche Stellung vollständig aufgegeben haben, sie also nicht mehr im Verwaltungsrat sind, keine Aktien mehr haben, die Firma verkauft oder vollständig liquidiert ist. Wir wissen, dass die Realität oftmals etwas komplexer, schwieriger ist. Viele Personen fallen heute durch die Maschen, obwohl sie jahrelang Beiträge geleistet haben.

Der Nationalrat hat versucht, Lösungen zu schaffen. Der Ständerat hat einen etwas anderen Vorschlag gemacht. Die SP unterstützt den Vorschlag, den der Ständerat jetzt eingebracht hat und mit dem wir hier und heute die Differenz beseitigen können.

Der Ständerat macht eine Unterscheidung zwischen Firmen in Liquidation und Firmen, die nicht liquidiert werden. Bei diesen darf man dann nicht mehr im Verwaltungsrat sein, was, glaube ich, absolut Sinn macht. Zudem darf man nur eine Beteiligung bis 50 Prozent bzw., bei einer GmbH, eine Beteiligung bis 33 Prozent halten. Es gilt ausserdem eine Wartefrist von 20 Tagen, dies in allen Fällen. Zudem ist der Bezug auf 70 Prozent des Lohns beschränkt bzw. auf 80 Prozent bei denjenigen, die familiäre Verpflichtungen haben.

Wir unterstützen diesen Vorschlag, wir unterstützen auch die zusätzlichen Missbrauchsmassnahmen, die darin integriert sind, wie Sanktionsmöglichkeiten, wenn die Bedingungen nachträglich nicht mehr erfüllt werden.

Ja, die Vorlage verlangt nach gewissen administrativen Mehraufwänden seitens der Arbeitslosenkassen, aber sie bringt - das ist der zentrale Punkt - für die betroffenen Personen auch essenzielle Verbesserungen mit sich.

Abschliessend - das ist der Kern der Vorlage - finde ich es völlig richtig, dass die betroffenen Personen, wie die normalen Arbeitnehmenden, Arbeitslosenkassenbeiträge leisten. Aber es ist dann auch im Umkehrschluss völlig richtig, dass sie im Fall von Arbeitslosigkeit Geld von der Arbeitslosenkasse erhalten. Ich bin überzeugt, dass wir hier und heute eine gute Regelung gefunden haben, bei der notabene nach, glaube ich, fünf Jahren evaluiert wird, wie sich die Situation entwickelt hat und ob es Veränderungen braucht oder ob Änderungen gemacht werden müssen.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Vorlage heute zuzustimmen und sie, indem wir keine Differenz mehr schaffen, in die Schlussabstimmung zu bringen.

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