Grossen Jürg · Nationalrat · 2026-06-01
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2026-06-01
Wortprotokoll
Ich fasse mich kurz. Die Grünliberale Fraktion lehnt diese Vorlage weiterhin grundsätzlich ab, weil sie aus ihrer Sicht die direkte Demokratie, den Föderalismus und die Normenhierarchie schwächt. Gerade deshalb unterstützen wir den Minderheitsantrag Amoos zu Artikel 1 Ziffer 1 Absatz 4 sowie zu Absatz 5, der gestrichen werden soll.
Der Minderheitsantrag zu Absatz 4 löst das Grundproblem dieser Vorlage zwar nicht, aber er begrenzt wenigstens dessen Tragweite etwas. Der Vorrang allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge soll damit auf zwei Jahre beschränkt werden und zudem nur für Mindestlohnbestimmungen gelten, die erst nach Inkrafttreten dieses Artikels beschlossen wurden. Das ist wichtig, denn ohne diese Einschränkung würde rückwirkend und unbefristet in bestehende kantonale Regeln und demokratische Entscheide eingegriffen. Die Minderheit bei Absatz 4 anerkennt damit zumindest teilweise, dass hier ein erheblicher Eingriff in den Föderalismus und die kantonale Autonomie erfolgt. Sie versucht deshalb, diesen Eingriff zeitlich und sachlich etwas einzugrenzen. Ja, das macht die Regelung komplexer, und das zeigt eben auch, wie problematisch diese Vorlage im Grundsatz ist. Wenn es bereits zahlreiche Übergangs- und Einschränkungsbestimmungen braucht, um die gröbsten Konflikte mit dem kantonalen Recht abzufedern, dann sollte uns das zu denken geben. Absatz 5 macht die Vorlage nochmals komplizierter und schafft zusätzliche Sonderregelungen und Besitzstandskonstruktionen, ohne das Grundproblem zu lösen. Darum bitte ich Sie, unterstützen Sie die Minderheit zu Absatz 4, und streichen Sie Absatz[NB]5.
Wir werden die Vorlage in der Schlussabstimmung weiterhin klar und mit Überzeugung ablehnen. Dieses Gebastel ist es nicht wert, die Schwächung der direkten Demokratie, des Föderalismus, der Normenhierarchie und der Verfassung in Kauf zu nehmen. [GZ]
Besten Dank für die Unterstützung unseres Weges.