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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2026-06-01

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-01

Wortprotokoll

Namens der Mehrheit der SGK beantrage ich Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten, und dies aus folgenden Gründen: Die Vorlage greift in die Grundprinzipien des KVG ein. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ist systematisch an den Wohnsitz in der Schweiz oder an ein hier erzieltes Einkommen geknüpft. Die Unterstellung von inhaftierten Personen ohne Wohnsitz und ohne weiteren Bezug zur Schweiz stellt eine klare Abweichung von diesem Grundsatz dar. Diese Personen halten sich ausschliesslich aufgrund des Strafvollzugs in der Schweiz auf und haben weder die Absicht noch die Perspektive, sich hier niederzulassen. Sie werden damit rechtlich so behandelt, als wären sie in der Schweiz wohnhaft, was dem Gleichbehandlungsprinzip widerspricht und die Systemlogik des KVG unterläuft.

Weiter führt die Ausweitung des versicherten Personenkreises zwangsläufig zu zusätzlichen Kosten zulasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Damit findet ein weiterer Kostentransfer von der öffentlichen Hand in die OKP statt. Die medizinische Versorgung inhaftierter Personen ohne Wohnsitzbezug zur Schweiz ist jedoch eine staatliche Aufgabe und sollte folgerichtig durch den Bund oder die Kantone finanziert werden, nicht über die solidarisch finanzierten Prämien.

Die vorgesehene dreimonatige Frist zur rückwirkenden Versicherung ab Haftbeginn ist in der Praxis zudem kaum umsetzbar. Gerade bei kurzen Haftdauern oder bei administrativ komplexen Fällen ist eine ordnungsgemässe Versicherung innerhalb dieses Zeitraums realitätsfremd. Dies schafft Rechtsunsicherheit und erhöht den administrativen Aufwand erheblich.

Auch bestehen bei der Prämienerhebung erhebliche Vollzugsprobleme. Bei Nichtbezahlung der Prämien ist es für Versicherer faktisch unmöglich, offene Forderungen einzutreiben, besonders wenn die betroffene Person die Schweiz nach Verbüssung der Strafe verlässt. Ohne Wohnsitz in der Schweiz ist die Erreichbarkeit stark eingeschränkt. Zudem erweist sich die Durchsetzung besonderer Bedingungen alternativer Versicherungsmodelle unter Haftbedingungen als äusserst aufwendig.

Die Vorlage verfehlt auch ihr erklärtes Harmonisierungsziel. Die Kann-Formulierung, wonach Kantone die Wahl des Versicherers und der Versicherungsform einschränken können, führt gerade nicht zu einer einheitlichen Praxis. Jeder Kanton kann unterschiedliche Versicherer und Produkte vorsehen, was neue Ungleichheiten schafft und die Komplexität weiter erhöht.

Auch wegen der angespannten Kostenentwicklung in der OKP ist ein weiterer Systembruch sowie ein Kostentransfer weder sachgerecht noch verantwortbar.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission beantragt Ihnen dies mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.