Michel Matthias · Ständerat · 2026-06-01
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-01
Wortprotokoll
Ich möchte mich kurz zur Aussage äussern, diese Fälle seien eher selten. Wir machen ja diese Gesetzesanpassung nicht für die Fälle, bei denen es schon funktioniert - die betreffenden Leute können mit oder ohne Gesetzesanpassung leben -, sondern für die Fälle, bei denen es eben noch nicht funktioniert. Es gibt vor allem eine betroffene Gruppe, das sind Leute mit seltenen Krankheiten. Ich habe hier auch eine Interessenbindung: Ich bin Copräsident der Interessengemeinschaft seltene Krankheiten.
Der einzelne Fall mag selten sein, aber es gibt mehr als 600[NB]000 Leute in der Schweiz, die von seltenen Krankheiten betroffen sind. Diese Kategorie von Leuten ist besonders auf Gutachter und Gutachterinnen angewiesen, die in ihrem Bereich spezialisiert sind. Hier ist auch das Vertrauen, dass die richtige Person gewählt wird, absolut zentral. Wenn wir etwas für diese grosse Zahl von Personen, die von seltenen Krankheiten betroffen sind, tun wollen, so sollten wir hier eigentlich eintreten. Es ist auch ein Zeichen des Vertrauens, es ist ein vertrauensfördernder Vorgang. Mit dieser Anpassung wird der Druck etwas steigen, eine Einigung zu finden. Ich glaube, damit kann man umgehen. Es ist auch eine Stärkung der Individualrechte der Betroffenen.
Ich glaube, es ist auch im öffentlichen Interesse, dass es in Zukunft vielleicht eben weniger Aufwand mit sich bringt, weil die umstrittenen Verfahren und die Gerichtsverfahren eher abnehmen werden. Ich denke also, dass man im Interesse der grossen Gruppe von Personen mit seltenen Krankheiten hier eintreten sollte. Dort, wo es jetzt schon funktioniert, stört die Gesetzesanpassung nicht. Aber dort, wo es nicht funktioniert, hilft sie weiter.
Deshalb danke ich Ihnen auch aus dieser Sicht fürs Eintreten.