Grossen Jürg · Nationalrat · 2026-06-01
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2026-06-01
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion.
Worum geht es? Das Unternehmensentlastungsgesetz ist neu, und der Umgang damit muss sich erst noch einpendeln. Heute werden die Regulierungsfolgenabschätzungen, also die Analysen zu den Auswirkungen neuer Regulierungen auf Unternehmen und Wirtschaft, in der Regel von jenem Bundesamt erstellt, das die Vorlage ausarbeitet. Genau hier setzt die Motion an. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass diese Konstruktion ein grundlegendes Problem beinhaltet. Wer die Regulierung vorbereitet, beurteilt gleichzeitig deren Auswirkungen. Das schafft zumindest die Gefahr fehlender Distanz und einer gewissen Betriebsblindheit. Die in unserem Lande sonst so wichtige Good Governance lässt hier bisher noch zu wünschen übrig. Good Governance heisst klare Zuständigkeiten, saubere Rollentrennung und wirksame Kontrollen. Die Motion verlangt deshalb, dass diese Regulierungsfolgenabschätzung künftig grundsätzlich durch das WBF bzw. das SECO durchgeführt wird.
Weshalb verlangen wir das? Das SECO verfügt über den breiteren volkswirtschaftlichen Überblick und kann dort - dieser Punkt ist eben entscheidend - die Auswirkungen auf Unternehmen, auf KMU, auf Wettbewerbsfähigkeit und administrative Belastung besser gesamthaft beurteilen. Die Expertise ist entsprechend vorhanden. Eine unabhängig wirkende Beurteilung stärkt letztlich auch die Glaubwürdigkeit solcher Abschätzungen.
Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt: Wenn wir es mit dem Bürokratieabbau und besseren Rahmenbedingungen für Unternehmen ernst nehmen, dann brauchen wir auch möglichst objektive und nachvollziehbare Regulierungsfolgenabschätzungen. Gerade KMU beklagen immer wieder, dass die tatsächlichen Belastungen durch Neuregulierungen unterschätzt oder auch nicht richtig erkannt werden. Diese Kritik sollten wir ernst nehmen.
Die Minderheit hat eingewendet, eine Übertragung an das WBF würde Prozesse verteuern und verkomplizieren und neue Stellen erfordern. Zudem solle man zuerst die Auswirkungen des Unternehmensentlastungsgesetzes analysieren. Die Mehrheit nimmt diese Bedenken zur Kenntnis, relativiert jedoch, dass es keine wesentliche Rolle spielt, ob die Stellen im für ein neues Gesetz zuständigen Bundesamt oder beim SECO geschaffen werden. Sie gewichtet das Interesse an einer unabhängigen Beurteilung aus klaren Unternehmensperspektiven durch das SECO aber als höher ein. Denn gute Regulierungsfolgenabschätzungen sind kein unnötiger Zusatzaufwand. Sie helfen vielmehr, schlechte oder unnötig komplizierte Regelungen frühzeitig zu erkennen, zu verhindern oder ihre Auswirkungen zu minimieren. So können damit am Ende volkswirtschaftliche Kosten vermieden werden. Es geht also nicht um mehr Bürokratie, sondern um bessere Regulierung, um Good Governance eben.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen.