Bally Maya · Nationalrat · 2026-06-02
Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-02
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat bitte ich den Bundesrat, im nächsten Wirksamkeitsbericht zum nationalen Finanzausgleich (NFA) die Einführung einer einheitlichen Referenzgrösse für die Bewertung von Eigenheimen im Ressourcenpotenzial zu prüfen, mögliche Massnahmen aufzuzeigen und darüber Bericht zu erstatten.
Es geht dabei um eine Frage, die eigentlich sehr grundlegend ist. Soll der Finanzausgleich auf möglichst einheitlichen, objektiven und vergleichbaren Kriterien beruhen? Heute ist das weitgehend der Fall. Für die Berechnung des Ressourcenpotenzials werden grundsätzlich standardisierte Werte verwendet. Bei den Eigenheimen besteht jedoch eine Ausnahme. Hier werden die kantonalen Vermögenssteuerwerte bzw. Schätzwerte berücksichtigt. Genau diese Werte unterscheiden sich aber teilweise erheblich von Kanton zu Kanton. Der Grund dafür liegt nicht in unterschiedlichen Immobilienmärkten, sondern in unterschiedlichen kantonalen Schätzungsmethoden und Bewertungsansätzen. Damit kann dieselbe wirtschaftliche Realität je nach Kanton unterschiedlich in die Berechnung des Ressourcenpotenzials einfliessen. Aus systematischer Sicht stellt sich deshalb die Frage, ob dies noch sachgerecht ist.
Besonders wichtig erscheint mir dabei ein weiterer Grundsatz: Die Kriterien des Finanzausgleichs sollten möglichst nicht von den Kantonen selbst beeinflusst werden können. Der nationale Finanzausgleich soll die tatsächliche Ressourcenstärke eines Kantons abbilden. Er soll aber nicht davon abhängen, mit welchen Methoden ein Kanton seine Liegenschaften bewertet oder welche Schätzungspraxis er anwendet. Wo die Ausgestaltung eines Kriteriums potenziell Auswirkungen auf die Höhe von Ausgleichszahlungen haben kann, entstehen zumindest mögliche Fehlanreize. Genau solche Fehlanreize sollten wir im Finanzausgleich vermeiden. Beim Finanzausgleich ist es evident, dass eine Beeinflussung durch die Akteure ausgeschlossen wird. Sonst wird das System ad absurdum geführt.
Deshalb erscheint es sachlogisch, zu prüfen, ob auch bei Liegenschaften eine einheitliche Referenzgrösse zur Anwendung gelangen sollte. Mit dem Repartitionswert existiert ein solches Instrument bereits heute. Er wird bei interkantonalen Steuerausscheidungen verwendet und verfolgt genau das Ziel, unterschiedliche kantonale Bewertungspraktiken vergleichbar zu machen. Mein Postulat verlangt jedoch ausdrücklich nicht die Einführung einer bestimmten Lösung. Es verlangt lediglich, dass die heutige Situation analysiert und mögliche Lösungsansätze geprüft werden.
In der Vergangenheit wurde die Verwendung einer einheitlichen Referenzgrösse mit dem Argument verworfen, die Berechnung sei mit einem zu grossen Aufwand verbunden. Dieses Argument mag zum Zeitpunkt der Einführung des NFA nachvollziehbar gewesen sein. Seither haben sich durch die Digitalisierung die technischen Möglichkeiten und die Prozesse jedoch grundlegend verändert. Deshalb ist es legitim, die damaligen Annahmen erneut zu prüfen. Selbst wenn der Aufwand weiterhin ein relevantes Argument sein sollte, müssen wir ihn den Auswirkungen gegenüberstellen. Wenn unterschiedliche Bewertungsmethoden zu Verzerrungen im Ressourcenpotenzial führen, dann sollten wir wissen, wie gross diese Verzerrungen tatsächlich sind. Und genau diese Transparenz fehlt heute.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung und beantragt die Annahme des Postulates.
Es geht heute nicht um eine Reform des Finanzausgleichs. Es geht um die Frage, ob wir bereit sind, zu prüfen, ob eine systematische Ungleichbehandlung besteht. Der NFA basiert auf objektiven und vergleichbaren Kriterien. Gerade deshalb sollten wir dort, wo Unterschiede zwischen den Kantonen zu Verzerrungen führen können, genau hinschauen. Wer überzeugt ist, dass das heutige System sachgerecht ist, hat keinen Grund, eine Prüfung abzulehnen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen.