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Pamini Paolo · Nationalrat · 2026-06-02

Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-02

Wortprotokoll

Die Rechtsetzung ist eine Kernfunktion der Legislative, des Parlamentes. Wir sprechen hier von Verordnungen des Bundesrates, der Exekutive. Deren nachgelagerte Rechtsetzung unterliegt demgemäss einem Konsultationsrecht des Parlamentes und ist insofern konsistent mit der Kernfunktion der Legislative. Dieses Vorgehen ist bekannt und besteht seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten.

Nun haben wir aber ein Problem, weil bei der Rechtsetzung durch die Finma kein Konsultationsmechanismus des Parlamentes besteht. Die Finma kann Verordnungen erlassen oder auch umschreiben. Es kommen aber auch weitere generell-abstrakte Finma-Regularien zur Anwendung, die im Bundesrecht, dem Finanzmarktaufsichtsgesetz, nicht vorgesehen sind. Dazu zählen insbesondere Aufsichtsmitteilungen und Wegleitungen, die faktisch ebenfalls eine verbindliche Wirkung haben. Anders formuliert: Man kann ins Gefängnis kommen oder gebüsst werden, wenn man sie verletzt.

Es ist nicht selten umstritten, ob einzelne Finma-Regulierungen über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügen. Was wir mit der Kommissionsmotion erreichen möchten, ist die Einführung einer Konsultationspflicht bei der nachgelagerten Rechtsetzung. Sie wäre vergleichbar mit dem Verfahren bei Verordnungsentwürfen des Bundesrates. An der Sitzung vom 9.[NB]Februar dieses Jahres hat sich Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit dem Thema befasst und mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Motion einzureichen. Deswegen besprechen wir sie heute hier.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit um Unterstützung der Motion. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.