Michel Matthias · Ständerat · 2026-06-02
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-02
Wortprotokoll
Ich habe zwei Bemerkungen zur Klärung. [GZ]
Erstens zur Frage der Mehrheit: Im Gesetz steht "die Mehrheit der Opfer und ihrer Angehörigen". Es kommt nicht darauf an, ob sie am runden Tisch direkt beteiligt sind oder nicht, das ist freiwillig. Es geht nicht um die Mehrheit derjenigen, die am Tisch sitzen, sondern um die Mehrheit der betroffenen Opfer und Angehörigen.
Zweitens, und deshalb ist Absatz 1ter noch wichtig: Bei Teilvergleichen gelten diese Grundsätze. Das heisst, innerhalb einer Kategorie eines Teilvergleichs ist eine Mehrheit zu erzielen. So lese ich diesen Artikel, ich kann ihn nicht anders lesen.
Last, but not least, es wurde kurz erwähnt: Selbst wenn wir den Absatz ganz oder teilweise streichen, ist es nicht so, dass wir sagen, die Grundsätze gelten nicht. Es wäre dann aber nicht an uns, sondern an der Verhandlungsleitung und am Bundesrat, zu schauen, welche Grundsätze gelten. Ich habe das so interpretiert; dies als Abschlussbemerkung.