Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2026-06-03
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-03
Wortprotokoll
Die Bevölkerung hat entschieden. Mit der Annahme der 13.[NB]AHV-Rente erteilte das Schweizervolk einen klaren Auftrag. Dieser Entscheid war deutlich und breit abgestützt. Er wurde nicht nur von linken Wählerinnen und Wählern getragen, auch grosse Teile der Mitte-, der SVP-, der FDP- und der GLP-Wählerschaft sagten Ja. Damit ist die politische Ausgangslage klar: Wir diskutieren heute nicht mehr darüber, ob die 13.[NB]AHV-Rente richtig oder falsch ist, sondern wir diskutieren darüber, wie wir einen Volksentscheid seriös, nachhaltig und glaubwürdig finanzieren.
Genau deshalb ist die Mischfinanzierung gemäss meiner Minderheit die beste Lösung. Sie kombiniert eine moderate Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3 Prozentpunkte mit einer moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Diese Finanzierung ist ausgewogen, sie verteilt die Lasten auf mehrere Schultern. Sie belastet weder die Erwerbstätigen noch die Konsumentinnen und Konsumenten übermässig. Zudem folgt sie einem Grundprinzip, das unsere AHV seit Jahrzehnten erfolgreich macht, nämlich der Solidarität. Die Belastung bleibt dabei ausgesprochen vernünftig. Konkret heisst dies: Für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 60[NB]000 Franken bedeutet das rund 90 Franken pro Jahr - nicht pro Monat, nicht pro Woche, nicht pro Stunde, sondern pro Jahr. Der Arbeitgeber trägt denselben Betrag.
Gleichzeitig fällt die Mehrwertsteuererhöhung tiefer aus als gemäss dem Antrag der Mehrheit der Kommission. Für eine Durchschnittsfamilie bedeutet die Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte Mehrkosten von rund 262 Franken pro Jahr. Das ist spür-, aber tragbar. Vor allem ist es deutlich weniger als bei einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte, wie sie der Bundesrat ursprünglich wollte. Ausserdem ist die Erhöhung unbefristet.
Manchmal hilft ein Blick zurück. Wir diskutieren heute über eine Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte. Genau dieselbe Erhöhung beschloss dieses Parlament bereits vor wenigen Jahren. Im Rahmen der STAF-Vorlage wurden die AHV-Beiträge per 2020 von 8,4 auf 8,7 Prozent erhöht - exakt um jene 0,3 Prozentpunkte, die wir heute diskutieren. Damals betrug die Mehrbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls 0,15 Prozentpunkte und für die Arbeitgeber ebenfalls 0,15 Prozentpunkte. Und wissen Sie, wer diese Erhöhung damals unterstützt hat? Die Mitte, die FDP, grosse Teile der Wirtschaft, die Kantone und der Bundesrat - die SVP war gespalten. Das Argument war damals einfach: Brauche die AHV zusätzliche Mittel, müsse Verantwortung übernommen und die Finanzierung gesichert werden. Genau dasselbe müssen wir heute auch tun.
Deshalb erstaunt es mich schon, wenn heute eine Erhöhung plötzlich als wirtschaftsfeindlich oder standortschädlich bezeichnet wird. Die Zahlen sind nämlich dieselben. Die Belastung ist dieselbe. Der Unterschied ist lediglich: Damals ging es um die Stabilisierung der AHV, und heute geht es um die Finanzierung eines Volksentscheids. Wer die Erhöhung damals mitgetragen hat, sollte erklären können, weshalb sie heute plötzlich unzumutbar sein soll - diese Erklärung fehlt bei der Mehrheitsvariante.
Wer über die Finanzierung der AHV spricht, muss auch über den AHV-Fonds sprechen. Denn dieser Fonds ist das finanzielle Rückgrat unseres wichtigsten Sozialwerks. Die Zahlen sind eindeutig. Die 13.[NB]AHV-Rente kostet im Jahr 2026 gemäss den aktuellen Berechnungen rund 4,2 Milliarden Franken. Bis 2030 steigen die Kosten auf rund 4,5 Milliarden Franken und bis 2040 auf rund 5,4 Milliarden Franken pro Jahr. Gleichzeitig hält Compenswiss fest, dass die Einnahmen der AHV ab 2026 nicht mehr ausreichen werden, um die laufenden Ausgaben zu decken, solange keine dauerhafte Finanzierung beschlossen wird. Mit anderen Worten: Ohne zusätzliche Einnahmen beginnt der Fonds schrittweise zu schmelzen.
Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen dem Mehrheitsantrag und meinem Minderheitsantrag. Die Mehrheit der Kommission setzt ausschliesslich auf die Mehrwertsteuer, dazu noch befristet. Meine Minderheit hingegen setzt auf zwei stabile Einnahmequellen: eine moderate Erhöhung der AHV-Beiträge und tiefere Mehrwertsteuerbeiträge, als sie die Mehrheit beantragt. Das erhöht die Robustheit des Systems, reduziert die Abhängigkeit von der Konsumentwicklung, verteilt die Risiken und stabilisiert den Fonds langfristig. Dies ist die zentrale Überlegung hinter der Mischfinanzierung, die den Mittelstand am wenigsten belastet.
Eine dauerhafte Leistung, wie es die 13.[NB]AHV-Rente ist, braucht auch eine dauerhafte Finanzierung. Das Volk hat eine lebenslange Rentenleistung beschlossen. Wer diese mit einer befristeten oder zu schmal abgestützten Finanzierung unterlegt, schafft keinen nachhaltigen Zustand, sondern verschiebt das Problem in die Zukunft.
Meine Lösung stützt die Finanzierung breiter ab, verteilt die Lasten fair und verbessert die Stabilität des AHV-Fonds. Genau das ist verantwortungsvolle Sozialpolitik. Ich sage dies bewusst in Richtung der FDP-Fraktion, SVP-Fraktion und GLP-Fraktion, die jede Erhöhung der Lohnbeiträge kategorisch ablehnen. Wer erklärt, die AHV müsse sauber finanziert werden, gleichzeitig aber jeden zusätzlichen Beitrag der Erwerbstätigen ablehnt, widerspricht sich. Denn die AHV basiert seit ihrer Gründung auf mehreren Finanzierungsquellen: Lohnbeiträgen, Bundesbeiträgen, Mehrwertsteuer und vor allem der Solidarität zwischen den Generationen.
Wer heute hier und jetzt erklärt, die Erwerbstätigen dürften keinen zusätzlichen Beitrag leisten, verlagert die Finanzierung faktisch vollständig auf die Konsumentinnen und Konsumenten. Das ist weder gerecht noch nachhaltig. Bemerkenswert ist, dass gerade jene Parteien, deren Wählerinnen und Wähler der 13.[NB]AHV-Rente in erheblichem Umfang zugestimmt haben, heute den Eindruck erwecken, die Finanzierung lasse sich ohne jeden Beitrag der Arbeitnehmenden lösen. Hören Sie auf Ihre Basis, die der 13.[NB]AHV-Rente zustimmte. Es waren nicht nur Rentner, sondern auch Erwerbstätige und Arbeitgeber. Diese Personen verstehen auch heute, dass zusätzliche Leistungen finanziert werden müssen. Wer jede Beteiligung über Lohnbeiträge ablehnt, setzt faktisch darauf, die Finanzierung später erneut zu thematisieren.
Die Zahlen sind bekannt, und die Kosten habe ich bereits erläutert. Compenswiss weist darauf hin, dass die AHV ohne zusätzliche Finanzierung wieder strukturelle Umlagedefizite schreiben wird. Wer diese Realität kennt und dennoch eine möglichst knappe, dazu noch befristete Finanzierung beschliesst, verfolgt keine gute Strategie. Er setzt darauf, dass der AHV-Fonds schneller unter Druck gerät, hofft auf steigenden Reformdruck und geht davon aus, dass sich später einschneidendere Massnahmen politisch vermeintlich einfacher durchsetzen lassen - nach dem Motto: Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen. So weit muss es nicht kommen.
Ich sage es deshalb ganz deutlich: Die Mehrheitsvariante mit befristeter Mehrwertsteuererhöhung führt zum Aushungern des AHV-Fonds und ist, gelinde gesagt, unverantwortlich. Es ist eine Wette auf die Zeit, darauf, dass spätere Generationen die Probleme lösen, und darauf, dass sich in einigen Jahren mit Verweis auf einen sinkenden Fondsstand Rentenaltererhöhungen oder Leistungskorrekturen als alternativlos darstellen lassen.
Genau dafür hat das Volk nicht gestimmt. Es hat einerseits einer 13.[NB]AHV-Rente zugestimmt und andererseits die Erhöhung des Rentenalters abgelehnt. Die Stimmbevölkerung darf erwarten, dass Bundesrat und Parlament die 13.[NB]AHV-Rente mit einer ausgewogenen Vorlage ehrlich finanzieren - und nicht, dass wir diesen Entscheid verwalten, bis die nächste Krise kommt.
Die Antwort darauf entspricht meinem Minderheitsantrag. Dieser sichert die Finanzierung, stabilisiert den AHV-Fonds, verteilt die Lasten fair und respektiert den Volksentscheid, indem er:
1.[NB]eine geringere Mehrwertsteuererhöhung vorsieht als die Mehrheit und die ursprüngliche Bundesratsvorlage;
2.[NB]moderate Lohnbeiträge einführt;
3.[NB]meines Erachtens die grössten Chancen hat, sowohl in diesem Parlament als auch in einer Volksabstimmung erfolgreich zu bestehen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Abschliessend noch kurz ein Wort zur Haltung der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP: Diese wird den soeben ausgeführten Minderheitsantrag Rechsteiner Thomas unterstützen, und wir ersuchen Sie, dies ebenfalls zu tun.