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Hässig Patrick · Nationalrat · 2026-06-03

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Der Ständerat hat in der Frühjahrssession die Differenzbereinigung gestartet. Wie Sie von den Vorrednerinnen und Vorrednern bereits erfahren haben, bestehen einige Differenzen sowie verschiedene Ansichten.

Ich komme zu den Beschlüssen und Mehrheiten Ihrer Kommission. Sie hält mit 13 zu 12 Stimmen an ihrem Grundsatz fest, die 13.[NB]AHV-Rente einzig über eine vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass die strukturelle und nachhaltige Stabilisierung der AHV-Finanzen im Rahmen der anstehenden umfassenden Reform AHV 2030 erfolgen muss. Was wir hier beschliessen, ist eine Übergangsfinanzierung in Erwartung dieser Reform. Die im Konzept des Ständerates vorgesehene Erhöhung der Lohnbeiträge würde aus Sicht der Mehrheit die Unternehmen und die noch nicht pensionierte Erwerbsbevölkerung zu stark belasten. Gegenüber unserer Erstberatung beantragt Ihnen die Kommission jedoch zwei Anpassungen:

Erstens soll die Finanzierung über die Mehrwertsteuer bis Ende 2033 statt nur bis Ende 2030 befristet werden. Damit verschaffen wir uns die nötige Zeit, um die strukturelle Reform AHV 2030 sorgfältig auszuarbeiten, ohne dass die Übergangsfinanzierung der 13.[NB]AHV-Rente vorzeitig ausläuft.

Zweitens beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen nun eine moderatere Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Normalsatz soll nur um 0,5 Prozentpunkte statt um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden. Zudem soll gänzlich auf eine Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes verzichtet werden. Hintergrund sind die erwähnten verbesserten Finanzperspektiven der AHV, und gleichzeitig begrenzen wir damit die Mehrbelastung der Haushalte. Mit der moderateren Erhöhung und der Schonung durch den reduzierten Satz fällt diese Belastung, gerade bei den Ausgaben des täglichen Bedarfs, spürbar tiefer aus.

Eine Minderheit Rechsteiner Thomas beantragt Ihnen, das Konzept des Ständerates zu übernehmen. Den vom Ständerat beschlossenen Interventionsmechanismus lehnt Ihre Kommission ab. Sie beantragt mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und diese Massnahme wieder zu streichen. Sie betrachtet die aktuelle Regelung als ausreichend.

Schliesslich hat die Mehrheit Ihrer Kommission noch beschlossen, eine Kommissionsmotion zu lancieren, wonach die zusätzlichen Steuereinnahmen bei den Kantonen und Gemeinden, die durch die 13.[NB]AHV-Rente entstehen, der AHV zugewiesen werden sollen. Dieses Geschäft werden wir in der dritten Sessionswoche beraten, und ich werde Ihnen dann noch ausführlicher die Überlegungen der Kommissionsmehrheit darlegen.