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Zopfi Mathias · Ständerat · 2026-06-03

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Wie unser Präsident bereits gesagt hat, beantrage ich Ihnen, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten. Zuerst muss ich vorausschicken, dass ich inhaltlich bzw. materiell mit dem, was mit dem Gegenvorschlag oder mit der Initiative geregelt werden soll, eigentlich übereinstimme. Ich sehe, dass das in meiner Wahrnehmung stark angestiegene Abbrennen von Feuerwerk und der damit verursachte Lärm zum Beispiel eine Belastung für die Tiere darstellt. Ich sehe das in meiner Gemeinde, bzw. ich habe an den einschlägigen Feiertagen jeweils den Eindruck, dass das für die Tiere eine grosse Belastung ist. Auch für die Menschen kann es eine grosse Belastung sein. Aus meiner Sicht muss ich sagen: Zumindest das inflationäre Zünden dieser Böller usw. ist ein Ärgernis. Getreu dem Motto, dass die eigene Freiheit dort endet, wo sie beginnt, andere zu beeinträchtigen, ist es angezeigt, dass man hier etwas tut. Aus diesem Grund werde ich auch dem Memorialsantrag für ein Verbot von Feuerwerk auf dem Gebiet des Kantons Glarus, der im Kanton Glarus im Landrat hängig ist, zustimmen.

Weshalb beantrage ich Ihnen dann hier Nichteintreten? Ich lege offen, dass ich als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands natürlich eine gewisse Interessenbindung habe. Der Schweizerische Gemeindeverband und im Übrigen auch der Schweizerische Städteverband haben von Anfang an in dieser Debatte sowie mit Schreiben an die zuständigen Kommissionen gesagt, dass man die Zuständigkeit des Bundes grundsätzlich nicht bestreiten könne. Denn es gibt ja das Sprengstoffgesetz, und der Bund kann in diesem Bereich tatsächlich legiferieren. Ich sage Ihnen also nicht, dass der Bund hier nicht legiferieren darf. Aber die Frage ist: Soll er legiferieren? Denn wir haben es hier mit einem Bereich zu tun, der problemlos unter dem kommunalen und in gewissen Kantonen, wie in meinem auch, unter dem kantonalen Polizeirecht abgehandelt werden könnte.

Macht es Sinn, dass der Bund über das ganze Gebiet der Schweiz hinweg Regeln in einem Bereich aufstellt, in dem jede Gemeinde oder in Einzelfällen auch der Kanton unter Berücksichtigung der örtlichen Traditionen und Gegebenheiten usw. viel besser entscheiden kann, ob man etwas verbieten soll oder nicht, dies auch unter Berücksichtigung des eigenen Volkes, das über diese Frage dann abstimmen wird? Natürlich können Sie jetzt sagen: Wer Feuerwerk abbrennen will, könnte dann ja problemlos in die Gemeinde nebenan gehen. Diese Situation gibt es aber bei jeder kommunalen Zuständigkeit. Wenn dies ein Grund wäre, kommunale Zuständigkeiten nicht zu wahren, müssten Sie, um das Risiko auszumerzen, dass es in den verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Regeln gibt, eigentlich überall durch den Bund legiferieren.

Meiner Meinung nach ist es übertrieben oder eben gerade falsch, dies auf Bundesebene zu regeln. Ich bin deshalb für Nichteintreten.

Wenn Sie jetzt sagen, die Kantone unterstützten diese Vorlage, dann muss ich Ihnen sagen - und das sage ich Ihnen als Kantonsparlamentarier, der hoffentlich in zwei Wochen in den Landrat des Kantons Glarus wiedergewählt wird -, dass es nicht nur um den Vollzugsföderalismus geht. Die Kantonsregierungen finden: Wir können das ja vollziehen und haben dann noch ein bisschen Verordnungskompetenz. Das mag sein. Es geht aber darum, zu legiferieren, was auf einem Gebiet gilt und was nicht gilt. Dieses Recht wird nicht durch die Regierungen ausgeübt, die sich jeweils verlautbaren lassen, sondern es wird durch die Kantonsparlamente ausgeübt. Ich möchte meinem Landrat nicht das Recht nehmen, über diese Frage mit möglichst grosser Autonomie zu entscheiden, und auch den anderen schweizerischen Gemeinden möchte ich dieses Recht nicht nehmen.

Zuletzt: Wann machen Sie überhaupt einen Gegenvorschlag? Normalerweise machen Sie einen Gegenvorschlag, wenn Sie zum Beispiel Angst vor dem materiellen Anliegen der Initiative haben. Davor habe ich überhaupt keine Angst. Von mir aus kann jeder Kanton und jede Gemeinde der Schweiz Feuerwerk verbieten, das stört mich überhaupt nicht. Deshalb brauche ich aus Angst keinen Gegenvorschlag. Oder Sie machen einen Gegenvorschlag, weil Sie das Verfahren falsch finden, weil Sie zum Beispiel finden, es sei falsch, das in die Verfassung zu schreiben.

Aber letztlich machen wir mit dem Gegenvorschlag das, was mich an der Initiative am meisten stört; deshalb werde ich sie auch ablehnen, obwohl ich das Anliegen materiell absolut teile. Was mich am meisten stört, ist, dass es auf Bundesebene geregelt werden soll, und genau diesen Fehler machen wir auch mit dem Gegenvorschlag. Deshalb ist der Gegenvorschlag für mich keine Alternative zur Initiative. Ich sage Ihnen, wenn das Schweizervolk und die Stände am Ende entscheiden, dass diese Frage auf Bundesebene geregelt werden muss, dann sollen sie das bei der Initiative tun. Wenn es ein Ja zu dieser Initiative gibt, gut, dann wollen das Schweizervolk und die Stände dies offenbar auf Bundesebene regeln. Ich bin aber der Meinung, dass der Ständerat der Aufgabe gerecht werden sollte, die er hat, und sich auch ein bisschen wehren sollte, auf Bundesebene neue Kompetenzen zu schaffen oder Eingriffe in die Autonomie der Kantone zu machen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Nichteintreten.