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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2026-06-03

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Ich persönlich lehne die Initiative klar ab. Sie geht mir viel zu weit, und ich möchte die Frage, ob Feuerwerke verboten werden sollen oder nicht, auch nicht in der Verfassung geregelt haben. Wir sind jetzt auf den indirekten Gegenentwurf eingetreten, und das finde ich richtig. Wir haben das gemacht, weil wir einerseits Lücken und Handlungsbedarf sehen, andererseits weil wir wahrscheinlich bis zu einem gewissen Grad auch das Ziel der Initiantinnen und Initianten mittragen, wenn auch vielleicht nicht ganz bis zum letzten Punkt.

Was wir auch noch in die Diskussion mit hineinnehmen müssen, ist natürlich folgende Frage: Ist der indirekte Gegenentwurf, wenn wir damit nur ein Böllerverbot vorsehen, geeignet, um das Anliegen der Initiantinnen und Initianten derart aufzunehmen, dass sie ihre Initiative hoffentlich zurückziehen? Ich meine sie so verstanden zu haben, dass Artikel 14 mit der Ausweispflicht vielleicht eben schon ein entscheidender Punkt ist, wenn es um die Frage geht, inwieweit ihr Anliegen mitberücksichtigt ist. Ihr Anliegen ist es nämlich, gefährliche, laute und auch umweltbelastende Feuerwerkskörper zu reduzieren - nicht zu verbieten, sondern zu reduzieren. Wir kennen die Ausweispflicht heute bereits für Feuerwerkskörper der Kategorie F4. Das sind Grossfeuerwerke, die erst ab 21 Jahren erhältlich sind. Das ist heute schon die Regel. Die Ausweispflicht gilt auch für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2, das sind Bühnenfeuerwerke.

Was bedeutet diese Ausweispflicht? Man muss einen eintägigen Kurs absolvieren; die Kursgebühr einschliesslich Prüfung und Ausweis beträgt um die 600 Franken. Dies stellt eine bewährte und sinnvolle Einschränkung dar, indem sichergestellt wird, dass nur Fachpersonen solche Feuerwerke benutzen.

Jetzt hat Kollege Würth wohl nicht zufällig diese zwei Vulkane auf seinem Pult. Der Kommissionssprecher hat es ebenfalls angesprochen: Es geht um die Frage, welche Feuerwerkskörper zur Kategorie F3 gehören. Denn ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, die Ausweispflicht auf die Kategorie F3 auszudehnen. Die Kategorie F3 beinhaltet auch grosse Feuerwerksbatterien - diese sind so gross, dass das Pult von Herrn Würth damit wohl überladen wäre. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, weshalb er sie nicht mitgebracht hat. Zur Kategorie F3 gehören auch grössere Raketen.

Was ich hier ganz klar sagen möchte: Es ist nicht die Idee, solche Vulkane, wie sie auf Herrn Würths Pult stehen, zu verbieten. Deshalb wählte die Mehrheit der WBK-N bei Artikel 14 Absatz 2 eine Formulierung, die Ausnahmen erlaubt. Ich denke, es ist für uns alle klar - zumindest für mich ist es ganz klar -, dass solche Vulkane nicht von der Ausweispflicht erfasst werden sollten.

Der Minderheitsantrag, den ich Ihnen unterbreite, wird von einer grossen Mehrheit der Kantone einschliesslich meines Kantons breit unterstützt. Ich habe bereits ausgeführt, was das Erlangen eines solchen Ausweises alles beinhaltet. Ich denke, dass eine solche Bestimmung eine Ausdehnung eines bewährten Instrumentes darstellen würde, das wir kennen und das bereits angewendet wird. Somit würden wir dem Ziel, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu reduzieren, die Umwelt etwas mehr zu schützen sowie Unfälle und auch Lärm zu vermeiden, einen Schritt näher kommen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den Antrag meiner Minderheit annehmen. Im Nationalrat wurde der gleichlautende Antrag im Übrigen sehr knapp, nur mit 99 zu 90 Stimmen, abgelehnt.