Lexipedia

preparatory:AB 374952

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, auf das eine oder andere Argument noch kurz einzugehen.

Vorhin wurde das Beispiel der Vignette genannt. Die schweren Nutzfahrzeuge müssen keine Vignette bezahlen, sie unterliegen eben der LSVA. Es ist das eine oder das andere. Das sei hier der guten Ordnung halber einfach noch erwähnt.

Dann wurde gesagt, es finde eine Rückverlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Strasse statt. Das stimmt, aber die Gründe dafür sind andere. Das hat nichts mit der LSVA zu tun. Die Gründe, weshalb im alpenquerenden Transitverkehr leider wieder unter 70 Prozent auf die Schiene verladen werden, haben nichts mit Innenpolitik zu tun. Es hat erstens damit zu tun, dass die Zulaufstrecken in Deutschland nicht so ausgebaut wurden, wie sie hätten ausgebaut werden sollen, und zweitens damit, dass es aktuell sehr viele Verspätungen und sogar Zugausfälle gibt, nicht zuletzt wegen sehr vieler Bauprojekte in Deutschland. Innerhalb der Schweiz wurden tatsächlich Verladepunkte abgebaut. Da kann man die Preise bei der LSVA noch so hoch machen - wenn das Angebot qualitativ nicht gut genug ist, um genutzt werden zu können, dann hat das mit der Preisanpassung relativ wenig zu tun. Die Rückverlagerung findet teilweise also statt, aber man kann ihr nicht mit Preisanhebungen bei der LSVA entgegenwirken. Wenn man ein Problem hat, muss man die richtige Medizin wählen.

Es wurde gesagt, ich hätte ausgeführt, die LSVA mache den grössten Teil der Kosten aus. Bei gewissen Fahrzeugen beträgt sie tatsächlich rund 20 Prozent, teilweise auch mehr. Ich habe jedoch gesagt, sie sei neben dem Personal der grösste Kostenblock. Das trifft zu. Entsprechend hat eine Erhöhung der LSVA in diesem kleinmargigen Geschäft einen sehr grossen Effekt.

Aber die Mehrheit der Kommission wehrt sich nicht gegen den Teuerungsausgleich. Sie ist vielmehr der Auffassung, dass eine Gesamtbeurteilung vorgenommen werden soll und dass man dem Bundesrat vertrauen kann, dass er die Anpassung erstens verantwortungsvoll und zweitens unter Abwägung der Gesamtumstände vornimmt. Der Teuerungsausgleich soll dann erfolgen, wenn keine oder nur geringe negative Effekte auf die Schweizer Wirtschaft zu erwarten sind. Aktuell wäre dies aufgrund der geopolitischen Lage beispielsweise nicht zielführend.

preparatory:AB 374952 | Lexipedia | Lexipedia