Burkart Thierry · Ständerat · 2026-06-03
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Bei Artikel 8 Absatz 2 beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Differenz zum Nationalrat bzw. eine Abweichung vom bundesrätlichen Entwurf.
Worum geht es? Der Bundesrat hat in der Botschaft zum vorliegenden Gesetzentwurf angekündigt, Abklassierungen - also die Verschiebung einer Euronorm von einer günstigen in eine teurere Abgabekategorie, eben ein erheblicher Eingriff in die Preisgestaltung - mit sieben Jahren Vorlaufzeit bekannt zu geben.
Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte diesen Grundsatz im Gesetz festschreiben. Sie argumentiert, dass es bereits heute Praxis ist, dass der Bundesrat die Abklassierungen frühzeitig kommuniziert, und der Antrag auf gesetzliche Garantie daher langjähriger Usanz entspricht. Tatsächlich wurden Abklassierungen in den letzten Jahren durch den Bundesrat stets mit mehrjähriger Vorlaufzeit kommuniziert. Die Kommissionsmehrheit verweist zudem auf den grossen Stellenwert der Planungssicherheit für das Strassentransportgewerbe. Die Investitionsvolumen sind gross und die Amortisationsfristen lang. Die Eckpunkte der Abgabe frühzeitig zu kennen, sei für die Branche daher entscheidend, auch mit Blick auf den Kauf von sauberen und sicheren Fahrzeugen.
Ich möchte das kurz wie folgt erklären: Die Investition in ein neues Fahrzeug ist für viele Unternehmen erheblich. Die Branche ist übrigens so gestaltet, dass rund 90 Prozent aller Unternehmen zehn oder weniger Fahrzeuge haben, rund 80 Prozent haben fünf oder weniger Fahrzeuge. Daran sieht man, dass wir uns in einer KMU-Landschaft befinden. Wenn es also darum geht, ein neues Fahrzeug anzuschaffen, dann ist das eine erhebliche Investition. Man muss die Sicherheit haben, dass man diese Investition unter den Rahmenbedingungen, die man eben kennt, über eine gewisse Zeit amortisieren kann. Daher ist es wichtig, dass man es frühzeitig mitgeteilt bekommt, wenn die Rahmenbedingungen geändert werden. Die Abschreibungs- bzw. Amortisationsfristen sind hier einmal mit sieben Jahren festgelegt. Das entspricht auch der Usanz, wie man Ankündigungen seitens des Bundesrates gegenüber der Branche bisher gehandhabt hat.
Ich möchte hier allerdings darauf hinweisen, dass sieben Jahre für sehr viele eigentlich kurz sind. Es ist eine gute Usanz, wir wollen daran nicht rütteln, aber sehr viele Unternehmen schaffen natürlich Fahrzeuge für viel längere Zeit an. "Stückgütler", über die wir meistens sprechen, weil die im Fokus stehen - wir sehen sie auf der Autobahn -, haben kürzere Abschreibungsfristen, weil sie natürlich sehr viele Kilometer machen. Aber ich nehme noch einmal das Beispiel des Betonmischers: Dieser bleibt vielleicht 15, 20 oder noch mehr Jahre im Einsatz und macht übrigens auch sehr viel weniger Kilometer. Sie sehen also, dass solche gewichtigen Änderungen der Rahmenbedingungen frühzeitig mit entsprechender Vorlaufzeit kommuniziert werden müssen.
Da es in der Kommission für Diskussionen gesorgt hat, erlaube ich mir noch eine präzisierende Bemerkung zuhanden der Materialien. Bei der vorliegenden Ergänzung von Artikel 8 Absatz 2 geht es nicht darum, dass die genaue Höhe der Tarife sieben Jahre im Voraus bekannt gegeben wird, sondern darum, dass die Einteilung der Fahrzeugkategorien in Abgabeklassen bekannt gegeben wird. Es geht also darum, dass man frühzeitig weiss, dass in soundso vielen Jahren eine Abklassierung von der besten in die mittlere oder in die schlechteste Kategorie stattfinden wird. Darin war sich die Kommissionsmehrheit einig, und das entspricht auch ihrer Absicht.
Eine Minderheit der Kommission lehnt diese Ergänzung ab. Sie erachtet die vorgeschlagene Bestimmung als zu rigide. Der Bundesrat müsse in Ausnahmefällen weiterhin über die Kompetenz verfügen, Anpassungen in kürzerer Frist vornehmen zu können.