Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-03
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat ursprünglich vorgeschlagen, die LSVA für elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge bereits ab 2029 einzuführen, also keine Rabattierung von 100 Prozent mehr zu gewähren, sondern 70 Prozent im Jahr 2029, 60 Prozent im Jahr 2030, 50 Prozent im Jahr 2031 und danach weiter abnehmend. Wir haben berechnet, dass dem BIF durch den Beschluss des Nationalrates - unter Annahmen zur Entwicklung der Elektromobilität - Einnahmen von rund 800 Millionen Franken entgehen könnten; davon beträfe ein Drittel die Kantone, was angesichts der Bedürfnisse bei den Verkehrsinfrastrukturprojekten erheblich ist.
Ich halte an diesem Teil nicht fest. Ich anerkenne, dass eine solche Regelung die Entwicklung zu stark hemmen würde. Deshalb soll die Rabattierung von je 100 Prozent in den Jahren 2029 und 2030 gemäss Nationalratsbeschluss bestehen bleiben. Mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission sehen Sie zudem die Möglichkeit für den Bundesrat vor, bei einer sehr raschen Weiterentwicklung der Elektromobilität die Rabatte in einem unteren Band festzulegen und damit einen Grossteil der Ausfälle zu kompensieren. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates ergäbe sich damit noch eine Differenz von etwa 200 bis 300 Millionen Franken.
Entsprechend bitte ich Sie, bei Artikel 8b Absatz 2 der Mehrheit zu folgen. Ich stelle keinen Antrag auf Festhalten am Entwurf des Bundesrates, wohl aber auf Unterstützung des Antrags der Mehrheit der Kommission, damit diese Flexibilität gewahrt bleibt. Der Bundesrat kann so je nach Entwicklung die Rabatte festlegen, ohne die Entwicklung der Elektrolastwagen zu bremsen und zugleich mit der Sicherstellung ausreichender Einnahmen im BIF. Dies entspricht der Mehrheitsvariante zu Artikel 8b Absatz[NB]2.