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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13

Wortprotokoll

Wie gesagt, die Frage, ob die Eidgenossenschaft die Mehrheit an der Swisscom behalten solle oder nicht, ist im Gesetz geregelt; d. h., das Parlament müsste eine Abänderung beraten. Das Parlament und der Bundesrat müssten dabei verschiedene Kriterien prüfen.

Beispielsweise wäre zu prüfen, ob es für die Anlagestrategie sinnvoll ist, dass die Eidgenossenschaft ein derart riesiges Unternehmen mehrheitlich in Besitz hält und sich damit dessen Kursschwankungen aussetzt, ob das also nicht ein "Klumpenrisiko" darstellt. Es hat keinen Sinn, sich solche Fragen nicht zu stellen und einfach zu sagen: Im Gesetz stehe, der Bund habe eine Mehrheit. Jedes Gesetz könnte einmal geändert werden. Es könnten andere Umstände eintreten.

Es ist nicht gesagt, dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes allein garantiert, dass die Swisscom ein florierendes Unternehmen ist und damit auch viele Arbeitsplätze garantiert sind. Es könnte auch sein, dass die Swisscom floriert, wenn der Bund, wie z. B. bei der Swissair, nur eine Minderheitsbeteiligung hat.

Ich will Ihnen damit nicht Angst machen und sagen, wir kämen mit einem entsprechenden Antrag. Wie haben ja [PAGE 2477] gesagt: Es gibt kein Projekt; der Bundesrat hat die Frage nicht diskutiert. Aber man soll diese Kriterien auflisten und durchdiskutieren.

Was ich auch gesagt habe: Es gibt ein Kriterium, das im Vordergrund steht, nämlich die Aufrechterhaltung des Service public. Der Service public muss garantiert bleiben. Das ist das wichtigste Kriterium.

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