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Stark Jakob · Ständerat · 2026-06-03

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-03

Wortprotokoll

Ich möchte noch kurz ein Votum für den Mehrheitsantrag abgeben. Ich möchte den Kommissionssprecher insofern etwas korrigieren, als der Mehrheitsantrag eigentlich eine Variante des nationalrätlichen Beschlusses ist und keinen Kompromiss mit der bundesrätlichen Fassung darstellt. Das Wichtigste ist, dass die Jahre 2029 und 2030 befreit werden und noch keine LSVA-Abgabe für E-Lastwagen verlangt wird; das ist diesen Anträgen gemeinsam.

Der Unterschied zwischen den Anträgen von Mehrheit und Minderheit liegt also nur noch - das hat der Kommissionssprecher ja gesagt - in der Festlegung der Rabatte von 2031 bis 2035. Jetzt ist es so, dass die Minderheit beantragt, nur Mindestrabatte vorzuschreiben. Das heisst, dass die Rabatte gemäss Antrag der Minderheit bis 2035 grundsätzlich 100 Prozent betragen könnten. Dagegen möchte die Mehrheit hier Berechenbarkeit. Der Bundesrat wollte das auf der einen Seite begrenzen, die Mehrheit will es jetzt auf der anderen Seite begrenzen. Sie sieht Rabattbänder vor, innerhalb derer der Bundesrat die definitive Rabatthöhe pro Jahr festlegen kann. Er kann die Rabatte jährlich sachgerecht etwas reduzieren. Die Angelegenheit - das ist wichtig - wird so bis 2035 klar und berechenbar, das brauchen die Transportunternehmer, und dann haben alle eine solide Grundlage, um zu kalkulieren. Auch dem Bundesrat bleibt eine gewisse Flexibilität für die Anpassung der Tarife. Er kann schauen, wie die Marktdurchdringung mit E-Lastwagen ist, wie allfällige Mitnahmeeffekte reduziert und - das ist natürlich auch wichtig - wie die Einnahmen für die LSVA und den BIF optimiert werden können, damit wir wirklich eine ausgewogene Lösung haben. Das, meint die Mehrheit, haben wir hier.

Ich beantrage Ihnen und bitte Sie, diesen Antrag der Mehrheit zu unterstützen.