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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-03

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf dieses Geschäft einzutreten und damit der Minderheit zuzustimmen. Wenn Sie Zweck und Gegenstand der Vorlage lesen, wird klar, was mit diesem Gesetz erreicht werden soll. Dazu zitiere ich Artikel 1 Absatz[NB]1:

"Dieses Gesetz bezweckt die Vereinfachung des Austauschs von Mobilitätsdaten als Beitrag für ein effizientes Mobilitätssystem der Schweiz, damit:

a.[NB]die Verkehrsinfrastruktur optimal geplant, betrieben und unterhalten werden kann;

b.[NB]die Mobilitätsangebote im Personenverkehr und Gütertransport optimal geplant und betrieben sowie einfacher kombiniert werden können;

c.[NB]Infrastrukturen und Mobilitätsangebote besser ausgelastet werden können."

Ich frage Sie: Wollen Sie hier wirklich nicht eintreten und - ich gebe das zu - für einen Versuch den Umfang einer Weiche bezahlen, d.[NB]h. rund 0,3 Prozent des gesamten Investitionsvolumens, die Sie hier einsetzen, um die Effizienz durch bessere Nutzung der Datenmobilität zu erhöhen? Genau das ist das Anliegen des Bundesrates.

Sie bezweifeln, dass dies eine staatliche Aufgabe ist, und vertreten die Ansicht, wenn die betroffenen Marktteilnehmer effektiv ein Interesse hätten, müssten sie die nötigen Lösungen selbst erarbeiten und finanzieren. Die Vorlage wird damit als nicht essenziell für die Bevölkerung beurteilt und soll angesichts der angespannten Finanzlage nicht weiterverfolgt werden. Ich sage Ihnen jedoch nochmals: Der Umfang dieser Investitionen ist im Verhältnis zu denjenigen in die physische Infrastruktur so gering, dass wir die Effizienzsteigerung durch bessere Nutzung der Datenmobilität unbedingt realisieren sollten.

Es gibt einige grosse Marktakteure, die diese Aufgabe gerne übernehmen würden. Doch die Entwicklung der letzten acht Jahre zeigt, dass sie aus folgenden Gründen nicht vorankommen:

1.[NB]Insbesondere grosse Marktteilnehmer verfolgen naturgemäss eigene Ziele und Interessen. Sie bieten Lösungen vor allem dort an, wo sie ihnen direkt nutzen, primär für ihr Kerngeschäft. Gerade verkehrsträgerübergreifende Angebote erfordern jedoch eine vertrauensvolle, diskriminierungsfreie und verlässliche Zusammenarbeit verschiedener Akteure.

2.[NB]Einfache Marktlösungen sind nicht auf die Mehrfachnutzung von Daten ausgelegt. Jeder Mobilitätsakteur wird einzeln integriert, was die Lösungen entsprechend verteuert.

3.[NB]Es gibt Bereiche wie den Fuss- und Veloverkehr oder Baustellen, in denen kurzfristige Marktinteressen keine beständigen und verlässlichen Lösungen hervorbringen.

Daten sind zentral für alle Verkehrsmittel, Infrastrukturen und föderalen Ebenen sowie für die KI. Dateninfrastrukturen werden deshalb künftig ebenso wichtig sein wie Strassen-, Schienen- oder Energieinfrastrukturen. Das ist heute unbestritten. Eine Dateninfrastruktur ist ebenfalls eine Infrastruktur. Dass staatlich ermöglichte Dateninfrastrukturen funktionieren, zeigt das Beispiel des öffentlichen Verkehrs: Der Bund bestellt über die Systemaufgabe Kundeninformation (SKI) die Verknüpfung der Daten von über 270 ÖV-Unternehmen und finanziert diese Leistungen mit rund 20 Millionen Franken pro Jahr. Das ist ein konkretes und bewährtes Anwendungsbeispiel.

Was im Mobilitätssystem der Schweiz heute fehlt, ist eine unabhängige Stelle, die qualitativ hochstehende Daten bereitstellt - eine neutrale Instanz ohne Marktinteressen, die die Akteure und ihre Daten vernetzt und gewährleistet, dass der Datenaustausch nach einheitlichen Regeln vertrauenswürdig und diskriminierungsfrei erfolgt. Vergleichbar mit einer Steckerleiste sollen Standards, Daten und Basisdienste bereitgestellt werden, damit Daten trotz unterschiedlicher Schnittstellen fliessen können.

Eine solche Stelle verhindert, dass jeder Akteur aufwendige und teure Schnittstellen und Lösungen selbst entwickeln muss, die häufig nicht kompatibel sind und zu einem kostspieligen Flickwerk führen. Sie leistet zudem einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Souveränität, die hier von zentraler Bedeutung ist. Diese Rolle kann kein einzelner Marktakteur erfüllen. Deshalb soll der Bund hier aktiv werden.

In der Kommission wurde die Frage gestellt, ob die Vorlage den Bedürfnissen entspricht. Das Bundesamt für Verkehr hat 2024 mit 150 interessierten Akteuren rund dreissig Anwendungsfälle entwickelt. Das MODIG war ursprünglich als grösseres Paket vorgesehen und ging so bereits 2022 in die Vernehmlassung. Tatsächlich stellte sich für den Bundesrat die Frage, ob wir angesichts der vielen kritischen Rückmeldungen damit weiterfahren wollen. Schliesslich haben wir unter meiner Leitung zwei runde Tische mit 30 Akteuren aus der Mobilitätsbranche, wie beispielsweise Vertretungen der SBB, des TCS, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Städte und Kantone organisiert. Wir haben sieben Anwendungsfälle kreiert, mit denen wir konkret beginnen wollen. Der Bundesrat will auch, dass konkrete Massnahmen getroffen werden. Wir haben beispielsweise einen Anwendungsfall im Bereich Routenplanung von Blaulichtorganisationen.

Wenn Sie auf die Vorlage eintreten, können Sie alle Fragen, die Sie vorhin diskutiert haben, diskutieren. Soll die Beteiligung freiwillig sein, oder soll sie nicht freiwillig sein? Wie viele Mittel sollen wir einsetzen? Der Bundesrat hat sie massiv zusammengestutzt. Der Bundesrat wollte nicht sagen: Souveräne Dateninfrastruktur ist nicht notwendig. Das würde nicht dem heutigen Zeitgeist entsprechen. Lassen Sie uns doch deshalb diesen Versuch machen.

Ich sage es nochmals: Es geht um Investitionen im Umfang einer Weiche. Lassen Sie uns beweisen, dass die Blaulichtorganisationen einen Vorteil haben, dass diese Steckerleiste der Branche tatsächlich einen Vorteil bringt. Wenn Sie sagen, acht Jahre sind zu lang, begreife ich das. Sie können in der Detailberatung beantragen, dass nach vier Jahren eine Bilanz gezogen wird. Dann wird nach vier Jahren gestoppt oder nicht gestoppt. Wir werden entsprechend handeln.

Nochmals: Die Höhe der Kosten, die Sie hier beschliessen, können Sie noch bestimmen. Wir haben sie im Umfang einer Weiche - ich sage es nochmals - deklariert. Es scheint mir etwas riskant, einfach zu sagen: Auf eine Vorlage für eine digitale Dateninfrastruktur wollen wir nicht eintreten. Lassen Sie uns den Versuch machen und den Beweis erbringen, dass wir mit den sieben Anwendungsfällen konkret und rasch einen Nutzen realisieren. Dafür möchte ich geradestehen.

Entsprechend bitte ich Sie, für die Zukunftsfähigkeit unseres Mobilitätssystems auf die Vorlage einzutreten und den Versuch zu wagen. Wenn wir dank mehr Effizienz Einsparungen bei den physischen Infrastrukturinvestitionen machen können, können wir die rund 17 bis 28 Millionen Franken, die wir investieren, sehr rasch wieder hereinholen.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen und einzutreten.