Portmann Barbara · Nationalrat · 2026-06-03
Portmann Barbara · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Für die Grünliberale Fraktion ist es wichtig, dass dieses Verfahren überhaupt eingeführt wird. Heute gibt es für viele hochverschuldete Personen faktisch keinen realistischen Weg mehr aus der Schuldenfalle. Wer einmal in dieser Spirale aus Verlustscheinen, Betreibungen und Existenzminimum gefangen ist, findet ohne einen geordneten Schuldenschnitt oft nie mehr in die wirtschaftliche Eigenständigkeit zurück. Das ist weder sozial noch volkswirtschaftlich sinnvoll.
Die Vorlage schafft deshalb eine echte zweite Chance für Personen, die sich ernsthaft um Sanierung bemühen. Gleichzeitig ist sie kein Freipass zum Schuldenmachen. Die Voraussetzungen bleiben streng, die Betroffenen müssen während Jahren auf dem Existenzminimum leben und aktiv mitwirken. Entscheidend ist für uns auch, dass den Gläubigern in vielen Fällen gar kein realer zusätzlicher Schaden entsteht. Es geht häufig um Forderungen, die ohnehin nie mehr vollständig zurückbezahlt würden. Stattdessen verbleiben die Betroffenen dauerhaft in prekären Verhältnissen oder geraten in die Sozialhilfe, was am Ende wiederum die Allgemeinheit belastet. Ein funktionierendes Sanierungsverfahren kann deshalb sogar staatliche Kosten reduzieren und die wirtschaftliche Integration stärken.
Bei den Differenzen unterstützen wir die praktikableren, formal klareren und materiell verhältnismässigeren Lösungen, sprich die Minderheiten und die Zehnjahresfrist. Hinsichtlich der Anrechnung der Einkommenssteuern folgen wir dem Ständerat und dem Bundesrat, weil es keinen Sinn macht, in diesem Verfahren eine Sonderlösung zu schaffen. Beim ohnehin äusserst unwahrscheinlichen Fall von ausserordentlichen Vermögenszuflüssen braucht es eine handhabbare Regelung. Eine unbeschränkte oder faktisch jahrzehntelange Nachverfolgung schafft enorme Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Deshalb erscheint uns, wie erwähnt, die Frist von zehn Jahren deutlich ausgewogener und praktikabler als eine Frist von zwanzig Jahren oder der Verzicht auf eine Frist. Ziel muss es sein, ein funktionierendes und realistisches Verfahren zu haben und kein System, das letztlich wieder an sich selbst scheitert.