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Portmann Barbara · Nationalrat · 2026-06-03

Portmann Barbara · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Für die Grünliberale Fraktion ist klar: Dieses Gesetz ist kein Instrument zur Prävention von Gewalt an Frauen. Es verhindert weder Femizide noch häusliche Gewalt direkt. Es erhebt diesen Anspruch aber auch nicht. Der Kampf gegen Gewalt erfolgt über Prävention, Intervention, Strafverfolgung und unseren funktionierenden Rechtsstaat. Hier müssen wir unbedingt dranbleiben, das liegt auch mir sehr am Herzen.

Die Vorlage setzt an einem anderen Punkt an: bei den Opfern nach einer Gewalttat, bei Menschen, die sich in einer akuten Ausnahmesituation befinden und oft nicht sofort entscheiden können, ob sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Genau hier schafft die Revision Verbesserungen. Mit der ausdrücklichen Verankerung der medizinischen und rechtsmedizinischen Hilfe im Opferhilfegesetz wird sichergestellt, dass Betroffene Zugang zu Behandlung, Dokumentation und Spurensicherung erhalten, ohne unmittelbar ein Strafverfahren auslösen zu müssen. Das steht nicht im Widerspruch zur Strafverfolgung, im Gegenteil: Wer möchte, dass Täter tatsächlich später verfolgt werden können, muss sicherstellen, dass Opfer geschützt, stabilisiert und ernst genommen werden. Die Opferhilfe ist deshalb keine Alternative zum Strafrecht, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Betroffene überhaupt Anzeige erstatten und am Verfahren teilnehmen können.

Die Grünliberale Fraktion begrüsst deshalb ausdrücklich die Verbesserungen, welche die Kommission vorgenommen hat. Besonders wichtig ist, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumentationen und Spuren nun klar geregelt werden. Bisher waren die Bestimmungen hierzu kantonal sehr unterschiedlich. Mit der neuen Regelung erhalten Betroffene realistische Entscheidungsfenster und mehr Rechtssicherheit. Ebenso wichtig ist, dass die Kantone verpflichtet werden, genügend geeignete Plätze und Unterbringungsmöglichkeiten für Opfer bereitzustellen. Schutz darf nicht an fehlenden Kapazitäten scheitern. Gerade in akuten Situationen braucht es rasch verfügbare und sichere Unterkünfte, damit Betroffene tatsächlich Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten. Gleichzeitig bleibt den Kantonen genügend Spielraum für funktionierende unterschiedliche Modelle in der Umsetzung.

Die Vorlage stärkt damit die Opfer in einem Moment besonderer Verletzlichkeit und verbessert den Zugang zu Hilfe, ohne den föderalen Handlungsspielraum unnötig stark einzuschränken. Darum ist Eintreten wichtig - nicht, weil die Vorlage Gewalt verhindert, sondern weil sie Menschen unterstützt, die Gewalt bereits erlitten haben. Sie schafft damit eine Grundlage dafür, dass der Kampf gegen Gewalt überhaupt engagiert weitergeführt werden kann.

Wir folgen in der Vorlage überall der Mehrheit und bitten Sie, dies auch zu tun, damit das revidierte Opferhilfegesetz rasch in Kraft treten kann. Es ist leider dringend nötig.