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Götte Michael · Nationalrat · 2026-06-03

Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-03

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion spricht sich grossmehrheitlich für Eintreten auf diese Vorlage aus. Warum? Weil wir nüchtern die Realität anschauen. Die sicherheitspolitische Lage hat sich in den letzten Jahren fundamental verändert. Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage, hybride Bedrohungen und Cyberangriffe nehmen stetig zu, auch in der Schweiz. Unser Land ist längst kein ruhiger Sonderfall mehr, der von allem verschont bleibt. Wir befinden uns mittendrin. Es ist nicht fünf vor zwölf, es ist fünf nach zwölf. Wer in dieser Lage den Nachrichtendienst des Bundes mit unzureichenden gesetzlichen Grundlagen arbeiten lässt, handelt fahrlässig.

Die vorliegende Revision setzt an den richtigen Punkten an. Lassen Sie mich die Elemente benennen, die aus Sicht der SVP-Fraktion von zentraler Bedeutung sind:

1.[NB]Die Ausweitung der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen auf den Bereich des gewalttätigen Extremismus ist längst überfällig. Bisher konnte der NDB bei gewalttätigem Extremismus nur mit einfachen Mitteln aufklären. Die Instrumente, die beim Terrorismus seit Jahren zur Verfügung stehen, waren ihm verwehrt. Das ist eine Lücke, die geschlossen werden muss. Wer Gewalt propagiert oder verbreitet, stellt eine reale Gefahr dar. Ein konkretes Beispiel ist die Demonstration von vergangenem Herbst in Bern. Dieser Fall zeigt genügend auf, dass der NDB im Vorfeld einer reinen Krawallzusammenrottung wegen fehlender gesetzlicher Grundlage nicht rechtzeitig handeln konnte. Das darf sich nicht wiederholen, weder in Bern noch an einem anderen Ort in unserem Land. Diese Revision nimmt hier die notwendige Korrektur vor.

2.[NB]Mehr Kompetenz für den Nachrichtendienst bedingt auch, dass es eine funktionierende, unabhängige Aufsicht gibt. Die SVP-Fraktion begrüsst deshalb die Bündelung der Zuständigkeiten bei der unabhängigen Aufsichtsbehörde AB-ND. Selbstverständlich ist es der SVP-Fraktion auch ein grosses Anliegen, dass diese Funktionen mit den richtigen Leuten besetzt werden. Schlussendlich sind die richtigen und wichtigen Aufgaben immer von Leuten, die in diesen Funktionen sind, zu erledigen.

3.[NB]Die Modernisierung der Datenbearbeitungsregeln und die klaren Regelungen des Auskunftsrechtes sind rechtsstaatlich sinnvoll und konsequent. Der NDB braucht klare gesetzliche Grundlagen für seine Arbeit. Zudem muss auch für die Bürgerinnen und Bürger klar sein, was mit den Daten geschieht. Es darf keinen Wildwuchs im Zusammenhang mit diesen gesammelten Daten geben.

Sicherheit ist Voraussetzung für Freiheit - und diese Freiheit wollen wir. Ohne Sicherheit gibt es keine funktionierende Demokratie, keinen starken Wirtschaftsstandort und keinen verlässlichen Staat. Auf dieser Grundüberzeugung basiert unsere Unterstützung dieser Vorlage.

Gleichzeitig - und das sagen wir klar - hat die SVP-Fraktion auch kritische Fragen gestellt, die nicht unbeantwortet bleiben dürfen. Die Aufteilung der Revision in drei separate Pakete gibt uns zu denken. Wenn das zweite Paket, das die Cyberdatenbeschaffung betrifft, ebenfalls dringlich ist, wäre jetzt der Moment gewesen, die wesentlichen Elemente zu integrieren. Im Fall eines Referendums riskieren wir, dass das zweite Paket politisch blockiert wird, bevor es überhaupt beraten werden kann.

In der Detailberatung werden wir auf einige wichtige inhaltliche Punkte zurückkommen. Eine bloss extreme Ansicht ohne konkreten Gewaltbezug soll nicht reichen, um nachrichtendienstliche Massnahmen zu rechtfertigen. Politische Betätigungen, die nicht mit Gewalt verbunden sind, sollen ausserhalb des Anwendungsbereichs des Gesetzes bleiben.

Die SVP-Fraktion empfiehlt Eintreten und wird in der Detailberatung konstruktiv, aber auch klar auf die nötigen Präzisierungen hinwirken, da eines für uns nicht verhandelbar ist: Der NDB muss in der Lage sein, die Sicherheit der Schweiz wirksam zu schützen, mit den richtigen Mitteln, unter klarer Aufsicht und dank einer sauberen gesetzlichen Grundlage.

Lassen Sie mich noch einen kurzen Nachtrag anbringen. Sie haben gestern einen Einzelantrag Tuena erhalten, der unterdessen wieder zurückgezogen wurde. Dies geschah ganz bewusst so, weil die Formulierung nicht genau dem entsprach, was wir wollten. Was wollten wir? Wir wollten den Austausch erreichen, der letzte Woche im Fall Winterthur gefehlt hat, wonach die Informationen zu den ärztlichen und medizinischen Feststellungen und Kenntnissen auch zu den staatlichen Sicherheitsbehörden fliessen sollen.

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass dies korrigiert werden kann. Auch wenn der Einzelantrag jetzt fehlt, appellieren wir bereits heute an den Zweitrat, den Ständerat, Korrekturen vorzunehmen, sodass wir schlussendlich auch diese Lücke schliessen können. Es ist ein zentraler Punkt, dass wir hier miteinander arbeiten können, sodass sich solche Fälle, wie wir sie erlebt haben, nicht wiederholen können.