preparatory:AB 375186
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-03
Wortprotokoll
Sie beraten heute ein wichtiges Geschäft, das Nachrichtendienstgesetz (NDG). Das aktuelle Gesetz trat 2017 in Kraft. Es ist also noch keine zehn Jahre alt. Doch dieses Gesetz war für eine andere Welt geschaffen als die heutige. Das sicherheitspolitische Umfeld der Schweiz hat sich erheblich verschlechtert und ist gefährlicher geworden. Wir haben verschiedenste Voten dazu gehört. Ich danke für diese ergänzenden Ausführungen zur sicherheitspolitischen Lage.
In den letzten Jahren haben sich die Bedrohungen, die der Nachrichtendienst bearbeitet, vervielfacht. Markantestes Beispiel ist der Krieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen für Europa und die Schweiz. Wir sind von der hybriden Kriegsführung in Form von Spionage, Desinformation und Cyberangriffen direkt betroffen. Die Schweiz ist ein bevorzugter Operationsraum ausländischer Nachrichtendienste. Wir kämpfen gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus, gegen Sanktionsumgehungen und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Die Entwicklung der Technologien und des Cyberspace verläuft exponentiell. Die verschlechterte sicherheitspolitische Lage erfordert eine Stärkung der nachrichtendienstlichen Kompetenzen. Deshalb machen wir diese NDG-Revision mit dem Ziel, das Gesetz zu verbessern.
Zudem wurden bereits während der Beratung des NDG im Jahr 2015 weitere Anpassungen angeregt, wie die Zusammenlegung der Funktionen der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) mit jenen der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI). Hinzu kamen nach Inkrafttreten Verbesserungsvorschläge externer Stellen, namentlich der GPDel, des Bundesverwaltungsgerichts und der kantonalen Vollzugsbehörden aus ersten praktischen Erfahrungen, sowie parlamentarische Vorstösse zum gewalttätigen Extremismus und zu Ausreisesperren. Im Vordergrund standen zunächst formelle und organisatorische Anpassungen, Präzisierungen bei den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, selbstständige Budgeteinreichung der AB-ND, Neukonzeption der Datenhaltung. Die heute diskutierten Kompetenzerweiterungen haben sich über Jahre aus konkreten Anlässen entwickelt.
Die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen stärken den Nachrichtendienst, indem sie ihm neue Kompetenzen geben. Die Änderungen stärken aber auch die Aufsicht über den Nachrichtendienst und garantieren den Schutz der Grundrechte. In diesem Sinne entspricht die Gesetzesänderung der sicherheitspolitischen Strategie, vor allem dem Ziel[NB]7: robuste innere Sicherheit.
Wie Sie sicherlich wissen, betrifft die Botschaft des Bundesrates, die Sie heute beraten, den ersten Teil der Revision. Zwei weitere Teile sind in Erarbeitung; darauf wurde auch verschiedentlich hingewiesen. Der zweite Teil wird sich auf die Beschaffung von Cyberdaten konzentrieren. Der dritte Teil wird die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom November 2025 geforderten gesetzlichen Anpassungen behandeln. Es war bisher geplant, die drei Teile separat zu behandeln, um Verzögerungen beim ersten und zweiten Teil zu vermeiden. Wir sind aber mit den Arbeiten zum dritten Teil rascher vorangekommen als erwartet und prüfen deshalb im Moment die Zusammenführung des zweiten und dritten Teils. Es erscheint uns aber wichtig, mit der Behandlung des ersten Teils nicht zu warten, weshalb wir heute hier sind.
Nun möchte ich kurz auf die wichtigsten Inhalte des ersten Teils eingehen. Neu sollen genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen wie zum Beispiel das Eindringen in Mobiltelefone auch im Bereich des gewalttätigen Extremismus möglich sein. Der NDB kann bereits jetzt die gewalttätige extremistische Szene mit einfachen Massnahmen aufklären. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dies nicht ausreicht. Zur Erfüllung der nachrichtendienstlichen Aufgaben braucht es gezielte Massnahmen, da die Exponenten vermehrt verdeckt operieren und da von ihnen auch schwere Bedrohungen der inneren Sicherheit ausgehen können.
Die Möglichkeit, dass der NDB neu auch genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen bei gewalttätigen Extremisten beantragen kann, ist nicht nur ein Anliegen des NDB. Auch Sie als Parlament fordern dies schon lange. Eine Mehrheit des Nationalrates und des Ständerates hat in der jüngsten Vergangenheit Motionen angenommen, die genau in diese Richtung gehen.
Gleichzeitig ist uns bewusst, dass das NDG generell, aber speziell in diesem Punkt, einen schweren Eingriff in die Grundrechte erlaubt. Wir haben die Gesetzesrevision auch in dieser Hinsicht sehr sorgfältig geprüft, und ich bin überzeugt, dass wir eine gute Lösung präsentieren können. Dank der erforderlichen richterlichen Genehmigung und der politischen Freigabe handelt es sich hier um gezielte, präzise Massnahmen, die keine allgemeine Überwachung der Bevölkerung zulassen.
Wegen der heiklen Arbeit des NDB in diesen und anderen Bereichen gibt die Revision dem NDB nicht nur neue Kompetenzen, sondern wir stärken auch die Aufsicht über den NDB. Beschaffungsmassnahmen allgemein dürfen nur im rechtlichen Rahmen und verhältnismässig angewendet werden, unter Berücksichtigung der Freiheitsrechte der betroffenen Personen. Dazu sind robuste Führungs- und Kontrollmechanismen erforderlich. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt genau diesen Bedürfnissen Rechnung.
Erlauben Sie mir noch, kurz auf drei Voten einzugehen. Frau Nationalrätin Chollet, wir akzeptieren natürlich die Diskussion, und ich finde es auch richtig, dass eine intensive Diskussion über einzelne Massnahmen stattfindet. Greifen Sie aber bitte nicht die Integrität des NDB generell an, wenn Sie einzelne Massnahmen politisch diskutieren möchten. Der NDB ist ein wichtiges und gut funktionierendes Instrument des Bundes, das sich an die Gesetze hält und über eine funktionierende Aufsicht verfügt. Diese wird mit diesem Gesetz, wie ausgeführt, zusätzlich verbessert. Auf Ihre Argumente zu den einzelnen Artikeln werden wir dann in der Detailberatung eingehen können.
Herr Nationalrat Berli, Nationalrätin Barandun hat richtig ausgeführt, dass für organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität das Fedpol zuständig ist und die Überwachungsmassnahmen im Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes und gemeinsame Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit mit anderen Staaten geregelt sind.
Herr Nationalrat Andrey, das neue Nachrichtendienstgesetz ist kein Schritt hin zu einem Kontrollstaat. Im Gegenteil: Das neue Nachrichtendienstgesetz verstärkt die Kontrolle und setzt starke rechtsstaatliche Rahmenbedingungen. Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist keinesfalls ein Skandal. Darauf hat auch Nationalrat Molina hingewiesen. Das Gericht fordert keine Einschränkung der Tätigkeit; es fordert eine neue gesetzliche Grundlage. Dafür hat es auch eine Übergangsfrist bestimmt. Wenn es ein Skandal wäre, hätte das Gericht nicht diese grosszügige Frist für die Gesetzesänderung festgelegt.
Diese Vorlage verbindet Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit, und deshalb ist sie wichtig. Es werden nicht einfach Daten gesammelt, wenn Grundrechte betroffen sind. Dann sind die Massnahmen streng geregelt und bewilligungspflichtig. Die Revision geht auch auf den Umgang mit Daten ein, das haben wir ebenfalls ausgeführt. Ich freue mich, mit Ihnen in den nächsten Stunden detailliert über diese Vorlage zu diskutieren.