Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2026-06-03
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Bevor ich zur Begründung meiner Minderheitsanträge komme, möchte ich darauf hinweisen, dass ich dieses Mal nicht als SiK-N-Mitglied für die SP-Fraktion spreche, sondern vorwiegend als Mitglied der GPDel.
Wie Sie wissen, nimmt die GPDel die Oberaufsicht des Parlamentes im Bereich des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes wahr. Sie ist eine Delegation der beiden GPK des Parlamentes. Die GPDel begrüsst die Stossrichtung der Revision in diesem Grundpaket und hält sie grösstenteils für zweckmässig. Es geht der GPDel vor allem um eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeit einerseits und dem legitimen Anspruch des NDB auf zweckmässige Instrumente und eine effiziente Aufgabenerfüllung andererseits. Die GPDel hat dort Anträge gestellt, wo sie die Grundrechte in Gefahr sieht. Leider konnten wir in der SiK-N nicht mit all unseren Anträgen durchdringen. Darum stelle ich in Vertretung der gesamten GPDel unsere Anträge nun als Minderheitsanträge, also als Anträge der Minderheit Seiler Graf.
Ich komme nun zur Begründung.
Bei Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe c ist die GPDel skeptisch, ob es sich bei diesem neuen Absatz nicht doch um eine Ausweitung handelt. Ich beantrage Ihnen darum, Buchstabe c zu streichen, wonach der NDB die politischen Aktivitäten einer Person bearbeiten dürfen soll, um diese gegen Bedrohungen schützen zu können. Aus der Botschaft des Bundesrates geht nicht hervor, weshalb der NDB die politischen Tätigkeiten einer Person kennen muss, um die Person schützen zu können. Hinweisen über Bedrohungen und Gefährdungen einer Person an öffentlichen Anlässen kann bereits im Rahmen der sicherheitspolitischen Massnahmen begegnet werden; der Herr Bundesrat hat darauf hingewiesen. Wir haben ja das sogenannte Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Also bitte ich Sie, Buchstabe c zu streichen.
Bei Artikel 14 möchten wir einen neuen Absatz[NB]4. Hier geht es um den Einsatz von GPS-Lokalisierungsgeräten. Ihr Einsatz soll zukünftig in Observationen des NDB ohne vorgängige Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht möglich sein. Die GPDel hat durchaus Verständnis dafür, dass es im nachrichtendienstlichen Alltag manchmal schnell gehen muss. Mit diesem Antrag möchten wir aber sicherstellen, dass der Einsatz von GPS-Lokalisierungsgeräten zumindest einer nachträglichen Pflicht zur Meldung an das VBS unterliegt. Der Schutz der Grundrechte soll unbedingt eingehalten werden können, auch wenn es mal schnell gehen muss. Darum verlangt die GPDel, quasi als Kompromiss, eine Meldepflicht.
Bei Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 geht es um den Grundsatz für die Anordnung von genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, der sogenannten GEBM; wir werden es heute noch oft hören. Nach Meinung der GPDel wäre es sinnvoll, wenn die Voraussetzungen, die jetzt alternativ aufgelistet sind, kumulativ gelten würden. Es sollten also alle Kriterien erfüllt sein müssen und nicht nur eines. Einschneidende Massnahmen - dazu gehört halt eine Anordnung von genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen - sollen nur zum Schutz von besonders gewichtigen Rechtsgütern und nicht leichtfertig eingesetzt werden.
Dann komme ich noch zu Artikel 37 Absätze 3 und[NB]4. Hier geht es um das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke im Ausland. Die Absätze 3 und 4 betreffen das Vorgehen in einer dringlichen Situation. Bei Dringlichkeit soll neu der Direktor oder die Direktorin des NDB das Eindringen in ausländische Computersysteme zwecks Informationsbeschaffung anordnen dürfen, ohne vorgängige Genehmigung des Vorstehers VBS und des restlichen Sicherheitsausschusses. Diesem Sicherheitsausschuss gehören die Departementsvorsteher des VBS, des EDA und des EJPD an. Die GPDel sieht auch hier durchaus ein, dass gewisse Situationen ein rasches Handeln erfordern. Die vorgesehene Bestimmung, wonach bei Dringlichkeit nur der Direktor des NDB das Eindringen in ausländische Computersysteme zwecks Informationsbeschaffung anordnen darf, ohne die vorgängige Genehmigung des VBS oder des restlichen Sicherheitsausschusses, geht der GPDel aber klar zu weit. Die Verhältnismässigkeit wird so nicht mehr eingehalten. Wir verlangen daher, dass ein solcher Entscheid von den Spitzen des VBS, des EJPD und des EDA unbedingt mitgetragen werden muss.