preparatory:AB 375205
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Sie haben es gesagt, Frau Vizepräsidentin, ich spreche zu meinen Minderheiten sowie für die SP-Fraktion.
In Block 1 geht es um die Aufgaben des NDB, um die Zusammenarbeit sowie um die Grundsätze der Informationsbeschaffung. Wie beim Eintreten bereits ausgeführt, besteht aus Sicht der SP-Fraktion erheblicher Handlungsbedarf bei der rechtsstaatlichen Kontrolle über den NDB und bei der Präzisierung juristisch unbestimmter Begriffe wie beim Begriff "Kabelaufklärung", der in der jetzigen Formulierung Spielraum für eine illegale Praxis des NDB eröffnet. Gemäss Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe a NDG soll der Nachrichtendienst künftig auch Daten über die Ausübung politischer Grundrechte sammeln und diese dann anonymisiert behalten und weiterverarbeiten dürfen, selbst wenn keine sicherheitsrelevante Bedrohung vorliegt. Damit könnte der Nachrichtendienst Informationen zu unzähligen politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und Versammlungen systematisch sammeln und speichern, solange sie keiner Person direkt zugeordnet werden.
Besonders problematisch ist, dass die Prüfung erst erfolgt, nachdem die Daten bereits in der Datenbank erfasst wurden. Öffentliche politische Aktivitäten könnten so faktisch als Rohdaten fichiert werden. Dies geht angesichts der Geschichte des NDB in diesem Bereich viel zu weit und dürfte den NDB in der Praxis auch überfordern. Mehr Daten sind nicht immer besser; wenn der Heuhaufen grösser wird, lässt sich die Nadel nicht leichter finden. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Molina zuzustimmen und beim geltenden Recht zu bleiben oder eventualiter der Minderheit Seiler Graf bei Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe c zuzustimmen und den Geltungsbereich zumindest einzuschränken.
Gemäss dem neuen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b soll der Nachrichtendienst in Zukunft beauftragt sein, ich zitiere, "sicherheitspolitisch bedeutsamen Vorgängen im Ausland und im Cyberraum" nachzugehen, anstatt wie bisher im Internet. Der Cyberraum besteht aus der - Achtung, jetzt kommt es, ich zitiere erneut - "Gesamtheit der Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen, die untereinander Daten austauschen, diese erfassen, speichern, verarbeiten oder in Aktionen umwandeln, und der dadurch ermöglichten Interaktionen zwischen Personen, Organisationen und Staaten". Der NDB soll also, in anderen Worten, in Zukunft auch den mit dem Internet verbundenen elektronischen Backofen, die Apple-Watch mit ihren Gesundheitsdaten und das neue Auto im Auge behalten. Das ist eine massive, schrankenlose Ausweitung des Auftrags des NDB, ein potenziell massiver Grundrechtseingriff und eine massive Überforderung für den Nachrichtendienst selber. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Molina zu folgen.
Ich komme zur GPDel: Die GPDel als parlamentarische Oberaufsicht über den NDB überprüft gemäss parlamentsgesetzlichem Auftrag dessen Funktionsweise auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrer umfassenden Informationsrechte kennt sie die Stärken und Schwächen bei der Aufsicht und bei der Bewilligung von Beschaffungsmassnahmen am besten. Die GPDel hat in der Beratung in der SiK zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Die Präsidentin der GPDel, Ständerätin Petra Gössi, hat diese in der Kommissionsberatung im Detail begründet. Leider wurden sie im Anschluss grossmehrheitlich abgelehnt. Dies ist nicht nur materiell vollkommen unverständlich, es ist auch institutionell unverständlich. Wenn Sie die GPDel, welche in Ihrem Auftrag, im Auftrag des Parlamentes, die Oberaufsicht über den Nachrichtendienst ausübt, in ihrem Kernauftrag derart desavouieren, schwächen Sie diese in verantwortungsloser Art und Weise.
Da das Büro kein erweitertes Mitberichtsverfahren beschlossen hat, sind die Anträge der GPDel bzw. der GPK nicht als solche auf der Fahne ersichtlich. Kollegin Seiler Graf hat diese als einziges Mitglied der GPDel in der Kommission aber übernommen und, Sie haben es gehört, vorhin bereits detailliert begründet. Ich bitte Sie aus staatspolitischer und rechtsstaatlicher Vernunft, die Minderheiten Seiler Graf aka Minderheiten der GPDel bei Artikel 14 Absatz 4, bei Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 und bei Artikel 37 Absätze 3 und 4 zu unterstützen.
Bei Artikel 41 Absatz 3 und bei Artikel 42 Absatz 3bis bitte ich Sie, die Minderheit II (De Ventura) zu unterstützen. Sie möchte die Genehmigungspflicht bei grundrechtlich heiklen Beschaffungsmassnahmen gemäss geltendem Recht belassen.
Bei den übrigen Minderheiten werden wir grossmehrheitlich die Minderheiten Chollet und Glättli sowie die Minderheit Flach, übernommen von Frau De Ventura, unterstützen und bitten Sie, dies ebenso zu tun.