De Ventura Linda · Nationalrat · 2026-06-03
De Ventura Linda · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Ich spreche für meine Minderheiten De Ventura und für die SP-Fraktion.
Mit Artikel 53 soll für den Nachrichtendienst erstmals eine gesetzliche Grundlage für Profiling mittels automatisierter Systeme geschaffen werden. Damit kommt der NDB ins Zeitalter der künstlichen Intelligenz, und das in einem Bereich mit ausserordentlich sensiblen Daten. Für diesen grossen Schritt lag der Kommission eine äusserst dürftige Entscheidungsgrundlage vor. Leider hat auch die Diskussion in der SiK nicht für mehr Klarheit gesorgt. Gerade im Nachrichtendienst können solche Instrumente aber erhebliche Auswirkungen auf Grundrechte haben. Die vorgeschlagene Bestimmung ist in ihrer heutigen Form viel zu offen, und es fehlen notwendige gesetzliche Schranken und Aufsichtsmechanismen. So bleibt unklar, welche Arten von Profiling zulässig sein sollen, wo die Grenzen besonders eingriffsintensiver Anwendungen verlaufen und wie die unabhängige Kontrolle auszugestalten ist.
Die Mehrheit nimmt mit Artikel 53 eine Hauruckübung vor, ohne genau zu wissen, welche Folgen dies haben wird. Meine Minderheit, die Minderheit I (De Ventura), ist hingegen der Meinung, dass wir dringend mehr Informationen und eine saubere rechtliche Einschätzung benötigen, bevor wir die Zulassung automatisierter Systeme beim Nachrichtendienst beschliessen. So soll auch die Kommission für Rechtsfragen mit einem Mitbericht einbezogen werden können. Wir beantragen Ihnen deshalb, Artikel 53 bis zum Vorliegen dieser Abklärung aus der laufenden Vorlage herauszulösen und erst in einer späteren Revision des Nachrichtendienstgesetzes zu behandeln. Nur so kann das Profiling und damit die Einführung von KI beim Nachrichtendienst sorgfältig und verantwortungsbewusst vorgenommen werden, ohne die aktuelle Revision zu verzögern.
Die nächste Minderheit De Ventura beantragt Ihnen bei Artikel 58d Absatz 3, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Mit dem Entwurf des Bundesrates wird es den kantonalen Vollzugsbehörden ermöglicht, sich im Abrufverfahren gegenseitig Zugriff auf die Daten zu gewähren, die sie gestützt auf dieses Gesetz beschafft haben. Der Mehrheit reicht dies jedoch nicht aus. Sie will die Kantone mit einer Muss-Formulierung dazu verpflichten. Das schiesst aus unserer Sicht über das Ziel hinaus.
Bei Artikel 63a will die Mehrheit, dass der NDB die Auskunft neu in gewissen Fällen verweigern oder einschränken kann. Das schwächt die Transparenz für betroffene Personen und erschwert es, unrichtige oder unverhältnismässig bearbeitete Daten zu erkennen und korrigieren zu lassen. Meine Minderheit ist klar der Meinung, dass jede Person, die vom NDB überwacht wird, vollumfänglich Einsicht in die dabei gewonnenen und bearbeiteten Daten erhalten soll, ohne Einschränkung und ohne Ausnahmen. Gerade im Nachrichtendienstbereich ist ein wirksames Auskunftsrecht besonders wichtig. Wer nicht weiss, ob und, wenn ja, welche Daten über ihn oder sie bearbeitet werden, kann die eigenen Rechte faktisch kaum wahrnehmen. Für die Glaubwürdigkeit des NDB und das Vertrauen in ihn ist dies unverzichtbar. Meine Minderheit wehrt sich deshalb mit diesem Streichungsantrag gegen die Einschränkung des Auskunftsrechts.
Ich komme zu Artikel 68 Absatz[NB]3. In einer grossen Tageszeitung war vor Kurzem zu lesen: "Im Umgang mit den Akten zum KZ-Arzt Josef Mengele hat der Nachrichtendienst seine Glaubwürdigkeit verspielt. Dem NDB sollte die Hoheit über seine historischen Akten entzogen werden." Genau um den Zugang des NDB auf archivierte Akten geht es in diesem Artikel. Aus Sicht meiner Minderheit darf die Archivierung nicht bloss eine formelle Verschiebung von Akten sein, während der NDB faktisch weiterhin darauf zugreifen kann. Genau dies sehen jedoch der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission vor. Die Minderheit De Ventura ist demgegenüber der Auffassung, dass nach der Archivierung grundsätzlich kein Zugriff des Nachrichtendienstes mehr möglich sein soll. Nur ausnahmsweise soll ein politisch verantworteter Entscheid auf Departementsstufe einen solchen Zugriff zulassen. Das verhindert, dass archivierte Daten faktisch als verdeckter Parallelbestand des NDB weiterverwendet werden.
Mein zweitletzter Minderheitsantrag in diesem Block betrifft Artikel 70 Absatz 1 Buchstaben c und[NB]d. Der Bundesrat und die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission wollen zukünftig darauf verzichten, dass der Bundesrat jährlich die Gruppierungen bestimmt, die als gewalttätig-extremistisch einzustufen sind, sowie Kenntnis von der Anzahl gewalttätig-extremistischer Personen nimmt, die keiner bekannten Gruppierung zugeordnet werden können. Weiter soll der Bundesrat in Zukunft bei besonderen Ereignissen die Bedrohungslage nicht mehr evaluieren und die eidgenössischen Räte und die Öffentlichkeit darüber informieren müssen. So will es die Mehrheit der Kommission. Die Minderheit der SiK-N beantragt hingegen, dass der Bundesrat diese Aufgabe auch zukünftig wahrnehmen soll. Ziel dieses Minderheitsantrags ist es, Transparenz zu schaffen, und Transparenz ist für das Vertrauen in den Nachrichtendienst entscheidend.
Schlussendlich komme ich noch zu Artikel 76 Absatz[NB]2. Es versteht sich von selbst, dass die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst nicht als unabhängig wahrgenommen wird, wenn ihre Leitung auf Antrag des VBS gewählt wird. Doch genau so wollen es der Bundesrat und die Mehrheit der SiK. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde ist für die Glaubwürdigkeit der Aufsicht von entscheidender Bedeutung. Mit dem vorliegenden Antrag verlangt meine Minderheit deshalb, dass die Wahl der Leiterin oder des Leiters der Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst nicht auf Antrag des VBS erfolgt. Es gibt bereits Beispiele von Aufsichtsgremien, die vom Bundesrat gewählt, aber nicht von einem Departement vorgeschlagen werden. So werden die Mitglieder des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats und die Direktorin der Finma direkt vom Bundesrat und ohne Antrag eines Departements gewählt, weil die Unabhängigkeit der Aufsicht als besonders wichtig eingestuft wird. Aus unserer Sicht ist die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst ebenfalls so wichtig, dass die Leiterin oder der Leiter nicht vom VBS vorgeschlagen werden soll.
Zum Schluss teile ich Ihnen noch die Meinung der SP-Fraktion zu Block 2 mit. Nachdem ich nun ausführlich zu allen Minderheiten Stellung genommen habe, kann ich mich beim Fraktionsvotum kurzhalten: Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, in Block 2 allen Minderheiten De Ventura, Chollet und Glättli sowie den Minderheitsanträgen im Namen der Geschäftsprüfungsdelegation, die Kollegin Priska Seiler Graf gestellt hat, zu folgen.