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Hurter Thomas · Nationalrat · 2026-06-03

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-03

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, überall der Mehrheit zu folgen.

Es wurde hier bereits ausgeführt: Terrorismus, Verbrechen, Gewalt schreiten voran. Es darf keine Verzögerung geben. Auf der einen Seite müssen wir das Gesetz umsetzen, und zwar mit Mass umsetzen. Ich möchte hier noch einmal erwähnen, dass Herr Molina von der Kühlschranksteuerung gesprochen hat. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Nachrichtendienst wohl weiss, was er zu tun hat, und nicht irgendwelche Kühlschranksteuerungen oder Apple-Watches überwacht. Insofern wird hier sicher mit Mass vorgegangen. Auf der anderen Seite müssen wir das Gesetz weiterentwickeln.

Die SVP-Fraktion wird überall der Mehrheit folgen. Ich werde dann auch in Block 2 noch zwei, drei kritische Artikel erwähnen, aber hier möchte ich ganz klar sagen, dass die SVP-Fraktion natürlich auch sehr kritisch auf die Umsetzung von Artikel 5 schaut, wo es darum geht, in Ausnahmefällen unter gewissen Voraussetzungen Daten zu beschaffen. Ich glaube, hier ist von den entsprechenden Organisationen, die die Bestimmung dann umsetzen müssen, wirklich Masshalten gefragt.

Wir werden auch bei Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b die Mehrheit unterstützen. Dort geht es um den Begriff "Cyberraum", auch das wurde hier bereits genannt. Aus unserer Sicht ist der Begriff "Internet", das quasi eine technische Infrastruktur ist, eher einschränkend. Deshalb sollte man den weiter gefassten Begriff "Cyberraum" verwenden. Insofern werden wir auch den Antrag der Minderheit Molina zu Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe g nicht unterstützen.

Im Antrag der Mehrheit wurden auch die staatlich unterstützten Akteure oder Streitkräfte, die leider manchmal nicht im positiven Sinne aktiv werden, aufgenommen; deshalb unterstützen wir diese Neuaufnahme ebenfalls.

Bei den genehmigungsfreien Beschaffungsmassnahmen in Artikel 14 Absatz 3 unterstützen wir die Möglichkeit, dass ein Gegenstand an einem Fahrzeug angebracht werden kann. Wir sehen aber keinen Mehrwert darin, dass der Nachrichtendienst dann noch eine zusätzliche Meldung an das VBS macht. Im Gegenteil: Wir sind der Meinung, dass er möglichst schnell handeln und diese Massnahme entsprechend umsetzen können muss, wenn ein Verdacht vorhanden ist. Den Antrag der Minderheit Chollet, mit dem diese Massnahme wieder genehmigungspflichtig gemacht werden soll, werden wir ablehnen.

Bei den Mitteilungspflichten bei Artikel 33 sind wir der Meinung, eine Mitteilung an die betroffene Person reiche. Wir haben in der Kommission die Diskussion geführt, ob auch an Organisationen eine Mitteilung gemacht werden soll. Dann stellt sich aber plötzlich die Frage, welcher Organisation die Person angehört, welche Informationen man geben soll. Es besteht natürlich auch die Gefahr, dass es Organisationen gibt, die in gewissen Fällen keine positive Absicht hegen.

In Artikel 37 ist das Eindringen in Computersysteme geregelt, die sich im Ausland befinden. Auch hier sind wir der Meinung, dass diese Regelung möglichst schnell umgesetzt werden können sollte, indem die Massnahme vom Direktor des NDB selbst angeordnet werden kann - selbstverständlich mit einer Information innerhalb von 24 Stunden an das VBS. Wenn man hier den Sicherheitsausschuss zusätzlich einbeziehen soll, dauert es einfach zu lange. Das ist aus unserer Sicht nicht notwendig.

Last, but not least sind wir bei der Kabelaufklärung der Meinung, dass diese Ausdehnung im heutigen Umfeld wichtig ist und entsprechend umgesetzt werden kann.

Ich kann damit abschliessen, dass wir überall der Mehrheit folgen. Hier formuliere ich noch einmal nicht die Bitte, aber den Aufruf an den Nachrichtendienst für ein entsprechend massvolles Umsetzen des Gesetzes. Wir werden diesbezüglich natürlich ein scharfes Auge auf den Nachrichtendienst haben. Ich werde das dann im Block 2 nochmals entsprechend betonen.