Schläfli Nina · Nationalrat · 2026-06-04
Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-04
Wortprotokoll
Es verbleiben noch ein paar wenige Differenzen, die aber gewichtig sind.
Erstens geht es in Artikel 10 Absatz 1bis[NB]a um die Festlegung der Termine für verschiedene abstimmungsreife Abstimmungsvorlagen. Die SP-Fraktion ist hier wie die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass das einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Den besten Beweis dafür hat der Bundesrat erst letzte Woche geliefert, als er wieder einmal zwei Vorlagen, namentlich die Neutralitäts-Initiative und das Referendum zum Kriegsmaterialgesetz, auf zwei unterschiedliche Abstimmungstermine gelegt hat. Dies geschah wahrscheinlich wegen schwieriger Erfolgsaussichten, wenn sie zusammen zur Abstimmung gebracht worden wären, und möglicherweise auch auf Insistieren des Präsidenten von Economiesuisse hin. Solche Tricksereien sollen in Zukunft nicht mehr möglich sein. Deswegen brauchen wir eine klare gesetzliche Grundlage. Ich bitte Sie an dieser Stelle, den Einzelantrag der SVP-Fraktion abzulehnen.
Zweitens bevorzugen wir weiterhin die ursprüngliche Version des Gesetzes und sind für Streichen von Artikel 10 Absatz 1ter, weil die Absage oder die Verschiebung einer Abstimmung aus dem Umstand, dass der Bundesrat eine Abstimmung ansetzt, abgeleitet werden kann. Das befriedigt nach wie vor nicht. Aber aufgrund von ausführlichen Diskussionen wurde klar, dass es unwahrscheinlich ist, dass für jeden Fall der Fälle eine zufriedenstellende Regelung gefunden werden kann, ohne die jetzige Situation zu verschlimmbessern - jedenfalls bisher. Der Ständerat hat dann noch einmal die Gelegenheit, eine bessere Idee zu unterbreiten.
Drittens unterstützen wir im Sinne eines Kompromisses in Artikel 84a Absatz 1 den vorliegenden Antrag der Mehrheit in Bezug auf die Einschränkung der Pilotprojekte E-Collecting. Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.