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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2026-06-04

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-04

Wortprotokoll

Die SPK Ihres Rates hatte über drei Differenzen zum Ständerat zu befinden. Erstens sprach sich der Ständerat gegen den von der SPK-N in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative eingebrachten Artikel 10 Absatz 1bis[NB]a aus; darin geht es um die Fristen für die Ansetzung von Volksabstimmungen. Zweitens will der Ständerat in Artikel 10 Absatz 1ter eine gesetzliche Verankerung der Möglichkeit, Abstimmungen zu verschieben. Und drittens will der Ständerat in Artikel 84a betreffend die elektronische Unterschriftensammlung in Absatz 1 wie der Bundesrat die örtliche Begrenzung festhalten, Absatz 3 mit Erfordernissen zur technischen Ausgestaltung ergänzen und in Absatz 4 die dezentrale Stimmrechtsbescheinigung fixieren.

Bei der ersten und wichtigsten Differenz hält die SPK-N erstens am leicht modifizierten Beschluss des Nationalrates fest. Unseres Erachtens ist die Einschränkung der Möglichkeiten für den Bundesrat, was die Ansetzung von Abstimmungsterminen angeht, ein Kern dieser Vorlage, dem beide Räte im Grundsatz zugestimmt haben. Zweitens ist es eine angebrachte Stärkung der Volksrechte; der Bundesrat soll keine taktischen Spiele mehr machen und Abstimmungen und Termine so festlegen können, wie es ihm oder, noch schlimmer, gewissen Lobbykreisen passt. Mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragen wir Ihnen, festzuhalten und damit den Einzelantrag der SVP-Fraktion abzulehnen, aber auch den Passus "und die Anzahl Vorlagen pro Departement" zu streichen.

Noch einmal: Hier geht es zentral darum, dass die Volksrechte gestärkt werden sollen und der Bundesrat klare Vorgaben erhalten soll, weil er eben in der Vergangenheit mit dem Spielraum, den er hatte, zu weit gegangen ist und die sachlichen Anliegen von Initianten mit Taktik zu schwächen versucht hat. Insofern, glaube ich, ist es einigermassen kohärent, wie sich die FDP-Delegation in der Kommission verhalten hat, weil sie eine gewisse Nähe zur Economiesuisse hat und versucht hat, den Spielraum des Bundesrates für diese zu bewahren. Aber einigermassen widersprüchlich scheint mir der Einzelantrag aus der SVP-Fraktion zu sein, denn damit schwächt sie die Volksrechte und stärkt die Rechte gegen das Volk und gegen das Parlament zugunsten des Bundesrates. Das ist eigentlich nicht das, was Sie bisher in diesem Rat, durchaus mit einer gewissen Berechtigung, vertreten haben.

Zur zweiten Differenz in Artikel 10 Absatz 1ter: An sich hat der Ständerat recht, wenn er der Streichung des Nationalrates etwas entgegensetzen will, denn es handelt sich hier um die Umsetzung der Motion Rieder 20.3419, "Bewahrung der demokratischen Rechte und Stärkung der digitalen Einsatzbereitschaft", der beide Räte zugestimmt haben. Ihre Kommission möchte noch einmal daran festhalten, den Passus zu streichen, denn die Formulierung, die der Ständerat vorlegt, ist unseres Erachtens eben nicht adäquat genug. Wir sind aber offen, das allenfalls noch aufzunehmen, falls der Ständerat in der dritten Runde eine bessere Formulierung findet.

Bei der dritten Differenz, der Regelung der elektronischen Unterschriftensammlung in Artikel 84a Absatz 1, bietet die SPK-N einen Kompromiss an. Das Ziel der Motionen, die zu diesem Artikel geführt haben, bestand darin, dass auch schweizweite Versuche möglich sind. Mit der Version des Bundesrates bzw. des Ständerates wäre das nicht möglich. Mit 15 zu 9 Stimmen ohne Enthaltung bittet die Mehrheit der SPK Ihres Rates, ihrem Antrag zu folgen.

Bei den Absätzen 3 und 4 folgte der Nationalrat zunächst dem Entwurf des Bundesrates. Der neue Wortlaut des Ständerates in Absatz 3 verlangt, dass sich die technische Ausgestaltung an den Prinzipien der Datensparsamkeit und Quellenoffenheit orientiert. In Absatz 4 geht es um die Stimmrechtsbescheinigung. Die Stimmrechtsregister werden in praktisch allen Kantonen durch die Gemeinden geführt. In Einzelfällen fand auch in den Kantonen eine Zentralisierung statt. Es ist wichtig, dass solche Zentralisierungen auf kantonaler Ebene nicht ausgeschlossen werden. Die Kommissionssprecherin betonte im Ständerat auch, dass die Bestimmung nur bedeuten soll, dass keine Zentralisierung beim Bund stattfindet. Dies kommt aber im Wortlaut nicht zum Ausdruck. Ein zentrales Bundesstimmregister oder dergleichen ist nicht vorgesehen. Deshalb ist die Ergänzung aus Sicht der Kommissionsmehrheit auch nicht nötig, sondern vielmehr eher missverständlich.

Die Kommission beschloss, bei den Absätzen 3 und 4 dem Ständerat zu folgen. Bei Absatz 4 erfolgte der Entscheid mit 14 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Bei Absatz 1 beantragt Ihnen die Minderheit Fischer Benjamin, sich ebenfalls dem Ständerat anzuschliessen. Insofern sehen Sie, dass die Kommission diese Frage nicht abschliessend geklärt hat. Wir werden auch hier schauen, was der Ständerat damit macht.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.