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Pfister Martin · Bundesrat · 2026-06-04

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04

Wortprotokoll

Zunächst ist anzumerken, dass Israel nur sehr begrenzt mit der Schweiz verglichen werden kann. Die Sicherheitslage ist nicht dieselbe, und somit ist auch das Leistungsprofil der israelischen Armee nicht mit dem der Schweizer Armee vergleichbar.

Damit die Schweizer Armee ihr Leistungsprofil erfüllen kann, muss sie über einen genügend grossen Effektivbestand verfügen. Mit diesem muss der Soll-Bestand von mindestens 100[NB]000 Armeeangehörigen gewährleistet werden. Dieser Bestand ist im Verhältnis zur Anzahl der Erwerbstätigen in der Schweiz aber nur marginal. Bei einer Mobilmachung der gesamten Armee wäre der prozentuale Anteil an der Anzahl Erwerbstätiger lediglich bei 2,7 Prozent. In Härtefällen können die jeweiligen Kommandanten zudem Angehörige der Armee von einer Mobilmachung dispensieren, beispielsweise wenn diese systemkritische zivile Positionen besetzen.

Die Erhöhung der Anzahl Armeeangehöriger, die während des ganzen Jahres Militärdienst leisten, würde grosse Mehrkosten verursachen. Da die verfügbaren finanziellen Mittel für die prioritär notwendigen Rüstungsbeschaffungen eingesetzt werden sollen, ist dies für den Bundesrat aktuell keine Option. Im Bereich der Alimentierung liegt die Priorität demnach auf der Sicherung der aktuellen Bestände. Eine allfällige Erhöhung könnte später und bedarfsgerecht erfolgen. Die Revision der Verordnung über die Armeeorganisation, die per 1.[NB]Juni 2026 in Kraft getreten ist, gibt dazu den notwendigen Handlungsspielraum.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.

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